Richtlinie zum Open-Access-Publikationsfonds der Universität für Bodenkultur Wien

 

Laut Rückmeldung des Rektorats wird der Fonds für 2023 nicht dotiert.

Hinweis: Die Kostenübernahme durch Verlagsvereinbarungen zum OA-Publizieren bleibt ungeachtet dessen weiterhin bestehen.

 

 

Die Einrichtung eines Publikationsfonds zur Übernahme von Publikationsgebühren (Article Processing Charges, APCs) für Artikel in Open-Access-Zeitschriften dient wie auch die Open-Access-Verlagsvereinbarungen der Förderung von Open-Access-Publikationen BOKU-Angehöriger.


Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Ein bestehendes Dienstverhältnis zur BOKU von Corresponding Author bzw. Senior Author
  • Der Artikel erscheint in einer Open-Access-Zeitschrift, die über ein anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren (Peer-Review) verfügt, und die im Directory of Open Access Journals (DOAJ) verzeichnet ist.
  • Der Artikel erscheint unmittelbar Open Access. Der Freikauf von Artikeln in Subskriptionszeitschriften mit Open-Access-Option (Hybrid-Zeitschriften) wird gemäß Open-Access-Strategie der BOKU nicht unterstützt. Ausnahme: im Rahmen von Open-Access-Verlagsvereinbarungen.
  • Die Publikationsgebühren dürfen 2.000 EUR (inkl. MwSt) nicht überschreiten. Da die finanzielle Ausstattung des Fonds beschränkt ist, kann leider keine Garantie für eine Kostenübernahme durch den Fonds gegeben werden.
  • Förderungen sind nur für Neueinreichungen möglich. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten APCs ist nicht möglich.
  • Der Hinweis auf die Förderung durch den Publikationsfonds der BOKU ist in den Acknowledgments des Artikels anzugeben (z.B. Supported by BOKU Vienna Open Access Publishing Fund).
  • Die geförderte Publikation ist im Publikationsserver BOKU:ePub hochzuladen. Dieser ist im Directory of Open Access Respositories (DOAR) und im Registry of Open Access Repositories (ROAR) registriert.
     

Hinweis: Aus Erfahrung hat sich gezeigt, dass eine Anfrage auf Förderung schon vor der Einreichung des Manuskripts beim Verlag sinnvoll ist. So kann die Anspruchsberechtigung durch die Bibliothek frühzeitig geprüft werden bzw. sichergestellt werden, dass noch Fördermittel vorhanden sind.

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Publikationsfonds erfüllen, schicken Sie uns eine Nachricht mit den folgenden Angaben an ub.support(at)boku.ac.at

  • Name Corresponding bzw. Senior Author
  • Zeitschriftentitel, Verlag sowie Link zur Webseite
  • Publikationskosten
  • Erklärung, dass keine sonstige Förderung vorliegt bzw. in Anspruch genommen werden kann.

UB Bodenkultur  (ub.support(at)boku.ac.at)