Prüfungsleistungen und Abschluss

Der Universitätslehrgang Diplom-Önologie ist abgeschlossen, wenn alle Elemente positiv absolviert wurden:

  • Basismodule
  • Spezialmodule
  • Praxisprojekt
  • Abschlussarbeit

Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungs- und Modulprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden.


Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem Curriculum. Zur möglichen Anrechnung von Vorqualifikationen orientieren Sie sich bitte → hier.

Akademischer Grad der AbsolventInnen

An Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs Diplom-Önologie wird die Bezeichnung "Akademische Diplom-Önologin" bzw. "Akademischer Diplom-Önologe" verliehen.


Nach Abschluss des Studiums verfügen die Absolventinnen/Absolventen über die Qualifikationen einer Önologin bzw. eines Önologen entsprechend der Definition der Internationalen Organisation für Rebe und Wein OIV. Sie haben durch den Abschluss des Universitätslehrgangs Diplom-Önologie die Kompetenzen erworben, die zur Ausübung der vier in den Resolutionen der OIV definierten Berufe erforderlich sind. Sie sind fähig alle Aufgaben im Zusammenhang mit folgenden Phasen auszuüben (Resolution ECO 11-492):

  • Traubenerzeugung (Phase I)
  • Traubenverarbeitung und Weinerzeugung (Phase II)
  • Produktionskontrolle (Phase III)
  • Vermarktung und Anpassung der Erzeugnisse an die Erfordernisse des Marktes (Phase IV)

Auf Grundlage ihrer Ausbildung eröffnen sich Absolventinnen/Absolventen folgenden Tätigkeitsbereiche:

  • Weingüter
  • Kellereien und Weinhandelsunternehmen
  • Beratungsunternehmen
  • Qualitätsmanagement und Prüfanstalten