Nach Verhandlungen der GÖD werden per 1. Februar 2018 für KV-MitarbeiterInnen der Universitäten die Gehälter um 2,33% erhöht (Laufzeit: 12 Monate). Die Erhöhung gilt auch für Zulagen und Lehrlingsentschädigungen.

Im Zuge der KV-Verhandlungen konnte auch der Rechtsanspruch auf Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes zur Betreuung eines behinderten Kindes und Anspruch auf Gewährung eines Frühkarenzurlaubes bei Adoption erreicht werden.

Frühkarenzurlaub kann nun auch von Arbeitnehmerinnen in einer eingetragenen Partnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft in Anspruch genommen werden.

 

Die Gehälter und Zulagen für Vertragsbedienstete und BeamtInnen wurden ab 01.01.2018 ebenfalls um 2,33 % erhöht.


30.01.2018