GÖD-Info: EuGH-Entscheidungen vom 8.5.2019

betr. Besoldungsreform 2015

Die GÖD-Info zu den EuGH-Entscheidungen vom 8.5.2019 betreffend Besoldungsreform finden Sie Hier!

Die gestrigen Entscheidungen des EuGH in diesem Zusammenhang enthalten folgende zentrale Punkte:

1. Eine nationale Regelung, mit welcher ein altersdiskriminierendes Besoldungssystem durch ein neues Besoldungssystem ersetzt wird und sich die Einstufung der Übergeleiteten im neuen System nach dem im alten (altersdiskriminierenden) System berechneten Gehalt richtet, setzt die Diskriminierung fort und ist daher europarechtswidrig.

2. Solange es kein europarechtskonformes System gibt, sind den DienstnehmerInnen, die vom früheren System diskriminiert wurden, hinsichtlich der vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegten Vordienstzeiten sowie hinsichtlich der Vorrückung dieselben Vorteile zu gewähren wie den durch das alte System begünstigen Personen.

3. Es ist europarechtlich nicht zulässig, die Anrechnung von berufseinschlägigen Zeiten als Vordienstzeiten mit zehn Jahren zu beschränken, wenn Zeiten eines Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft unbegrenzt als Vordienstzeiten berücksichtigt werden.

 

Der Dienstgeber wird sehr schnell eine neue, diskriminierungsfreie Rechtslage schaffen wollen, um Europarechtskonformität zu gewährleisten.

Die GÖD fordert daher:

  • Umgehende Aufnahme sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen
  • Durch das alte System diskriminierte KollegInnen müssen entschädigt werden.
  • Eine Neuregelung darf für niemanden zu Verlusten in der Lebensverdienstsumme führen.

22.05.2019