• Staatsbürgerschaft eines CEEPUS-Landes oder gleichgestellt (Personen mit Equal Status)
    Für BOKU Studierende ohne Staatsbürgersschaft eines CEEPUS-Landes: als Equal Status Nachweis laden Sie die BOKU Studienbestätigung hoch
  • Absolvierung von mindestens 2 Semestern an der Universität für Bodenkultur
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung ständiger Wohnsitz in Österreich
  • Sprachnachweis: Es gibt keine besonderen Sprachnachweise: Als Umgangs- und Unterrichtssprache wird in der Regel Englisch verwendet. Es werden in der Regel Lehrveranstaltungen in Englisch und in der Landessprache angeboten

  • Achtung: Es ist nicht gestattet, mit CEEPUS ins eigene Heimatland zu gehen; z.B. BOKU-Studierenden mit bulgarischer Staatsbürgerschaft ist es nicht gestattet ein Austauschsemester in Bulgarien zu machen.

Vom Studierenden zu erbringende Leistungen

  • mindestens 3 ECTS pro Monat an der Gastuniversität
  • Aufenthaltsbestätigung
  • Abschlussbericht