Der Zuschuss dient zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland. Die landesabhängige Stipendienhöhe besteht aus einem Basiszuschuss aus Mitteln der EU und einem monatlichen nationalen Zuschuss. Es gibt zusätzlich Top-ups für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, sowie für Studierende mit Kind(ern) und Green Travel, siehe:

Zuschussraten 2023/24


Es werden 70% zu Beginn des Aufenhalts ausbezahlt und 30% nach erfolgreichem Abschluss.

Aus Budgetgründen gibt es eine Maximalförderdauer von 6 Monaten pro Aufenthalt. Längere Aufenthalte sind als tlw. Zero-Grant-Mobilität (= Erasmus-Status & Studiengebührenbefreiung bleiben aufrecht) und mit anderen Förderungen möglich. Verlängerungen sind derzeit nicht möglich.

Zum Zeitpunkt Ihres Auslandspraktikums sind Sie an der BOKU von Studiengebühren befreit, sofern das Praktikum während des Semesters stattfindet. An der BOKU ist nur der ÖH Beitrag einzubezahlen.

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Zusätzlich gibt es noch Stipendien von Bundesländern (Details jeweils auf der Homepage der Landesregierung), Kulturinstituten,... oder auch www.grants.at Bitte beachten Sie, dass ein Erasmus-Stipendium nicht mit anderen Auslandsstipendien, die vom BMBWF oder anderen Bundesstellen direkt finanziert werden, kombinierbar ist; ebensowenig mit anderen Zuschüssen aus Mitteln der EU (z.B. Joint Master Degree Förderung).

*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.