Aktuell:

Studieren an der BOKUaktualisiert am 02.03.2023

Corona-Beschränkungen wurden für Sommersemester 2023 aufgehoben.


Aktuelle Einreiseinformationen für Österreich, aktualisiert am 23.01.2023


Corona-Virus: Fakten und Sicherheitsbestimmungen in Österreich, aktualisiert am 14.02.2023


3-G_2,5-G_2-G_2-G+-Regel ("Geimpft - Getestet - Genesen")aktualisiert am 25.04.2022


Impfen und Testen in Wien (kostenlos), aktualisiert am 08.04.2022


Was tun im Krankheitsfall?, aktualisiert am 05.06.2020


Sprechstunden von BOKU-International Relations (online/persönlich), aktualisiert am 19.5.2020


Informationen zur Psychologischen Studierendenberatung

Studieren an der BOKU

02.03.2023

Da nunmehr das tägliche Leben so gut wie uneingeschränkt stattfinden kann, wollen wir auch an der BOKU unsere Regelungen anpassen. Wir appellieren im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders an Ihre Eigenverantwortung: Bitte schützen Sie sich selbst und andere weiterhin so gut wie möglich.

Ab sofort gilt an allen BOKU-Standorten:

  • Wir empfehlen die Beibehaltung der Hygieneregeln (Händewaschen, Lüften, Abstand halten).
  • Für Mitarbeiter*innen: Wenn Sie positiv getestet wurden, Symptome haben und keine Arbeitsfähigkeit besteht: Krankenstand nach Feststellung durch den praktischen Arzt, wie bei allen anderen Erkrankungen.
  • Wenn Sie positiv getestet wurden und keine Symptome haben, ersuchen wir Sie zum Schutz Ihrer Mitmenschen, nicht an die BOKU zu kommen (für Mitarbeiter*innen: Homeoffice in Absprache mit dem*der Vorgesetzten). Sollte ein Aufenthalt an der BOKU unvermeidbar sein, so ersuchen wir Sie im Sinne der Eigenverantwortung FFP2-Masken zu tragen.
  • Die Meldepflicht einer positiven Testung unter corona(at)boku.ac.at entfällt.
  • Die interne Regel zur Quarantäne für geimpfte / genesene Personen, die Kontakt zu positiv Getesteten hatten, wird außer Kraft gesetzt.

Für Fragen können Sie sich wie gewohnt an corona(at)boku.ac.at wenden.

Alle aktuellen Informationen des BOKU Rektorats finden Sie auf:

https://short.boku.ac.at/covid-19-aktuelle-informationen


Informationen finden Sie auch auf folgenden Websites:

https://short.boku.ac.at/int-in-current

Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig bei Ihrer Heimatuniversität über Vorgaben bzgl. der Durchführung von Auslandsaufenthalten im nächsten Semester sowie bei den Behörden Ihres Landes über Reisewarnungen, Grenzkontrollen und Sicherheitsmaßnahmen.

Aktuelle Einreiseinformationen für Österreich

(23.01.2023)

Für die Einreise nach Österreich gilt ab dem 16.05.2022 keine Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht mehr. Ausgenommen hiervon ist nur die Einreise aus Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischen Risiko. Bei der Einreise aus diesen Staaten und Gebieten gilt die 3-G-Regel, es ist eine Registrierung vorzunehmen (https://entry.ptc.gv.at/) und eine zehntägige Quarantäne anzutreten.

Derzeit wird die Volksrepubilk China als Staat mit hohem epidemiologischen Risiko eingestuft. Es ist ein Nachweis über einen negativen PCR-Test erforderlich, die Abhnahme darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.


Gesammelte Informationen finden Sie auch auf



  • Einkaufs und Versorgung während der Quarantäne:

Bitte bringen Sie die wichtigsten Dinge (Hygieneartikel, Medikamente, etc.) mit, vor allem für den Zeitraum der Quarantäne. Für die Versorgung mit Lebensmittel bieten alle großen Supermarktketten in Österreich online Bestellungs- und Lieferservices an, zum Beispiel:

Spar: https://www.interspar.at/shop/lebensmittel/

Billa: https://www.billa.at/shop

Sonst können Sie auch Ihren Buddy, Wohnungskolleg*innen und/oder Vermieter*innen um Unterstützung während der ersten Tage bitten.

Corona-Virus: Fakten und Sicherheitsbestimmungen in Österreich

(14.02.2023)

Mit 1. Juni 2022 sind weitreichende Lockerungen in Österreich in Kraft getreten. Das tägliche Leben kann so gut wie uneingeschränkt stattfinden.


Im Fall einer Infektion mit SARS-CoV-2 ist eine zehntägige Verkehrsbeschränkung einzuhalten:

  • Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske außerhalb des privaten Wohnbereichs in geschlossenen Räumen bzw. wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann
  • kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen, z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen).
  • Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.

Eine Infektion ist weiterhin meldepflichtig.


In Wien gilt:

FFP2-Maskenpflicht:

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörigen Stationen (bis 28.02.2023)
  • in Apotheken (bis 28.02.2023)
  • im Gesundheits- und Pflegebereich

In allen geschlossenen Räumen wird weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
 

G-Regel/Tests:

  • Für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin PCR-Testpflicht (max. 72 Stunden alt).

Weiterführende Informationen:

Eine Übersicht und weitere Details zu Sicherheitsbestimmungen sowie alle rechtlich bindenden Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Wien-spezifische Informationen finden Sie auf der Seite der Corona-Ampel und auf der Seite der Stadt Wien.

Aktuelle Informationen zu Corona in Österreich finden Sie hier.
Aktuelle Informationen zu Corona und der Stadt Wien finden Sie hier.

3-G_2,5-G_2-G_2-G+-Regel ("Geimpft - Getestet - Genesen")

(25.04.2022)

In Österreich gilt die 3-G-Regel ("Geimpft - Getestet - Genesen") als grundlegendes Sicherheitskonzept. Weitere Abstufungen davon sind möglich:

  • 3-G: geimpft, genesen oder getestet (PCR oder Antigen)
  • 2,5-G: geimpft, genesen oder PCR-getestet
  • 2-G: geimpft oder genesen
  • 2-G +: geimpft oder genesen mit negativem PCR-Testergebnis

Sie gilt sowohl für die sowohl für

  • die Einreise (3-G-Regel) als auch als
  • Zutrittsvoraussetzung (2,5-G-Regel) für die BOKU

  • Geimpft:
    Nachweis über
    • die weniger als 180 Tage zurückliegende COVID19- Zweitimpfung (Achtung: Impfnachweise über eine Dosis mit Johnson & Johnson haben mit 3. Jänner 2022 innerhalb Österreichs ihre Gültigkeit verloren (für die Einreise gelten sie nach wie vor). Daher bedarf es frühestens 28 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis, um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten), oder
    • die weniger als 180 Tage zurückliegende einmalige COVID19-Impfung nach Genesung, oder
    • die weniger als 365 Tage zurückliegende COVID19-Drittimpfung, oder
    • die weniger als 365 Tage zurückliegende zweimalige COVID19-Impfung nach Genesung.


      Als Impf-Nachweis zählt ein in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass oder digitales COVID-Zertifikat der EU) über eine Impfung, die
      1. Nachweis für die Einreise: von der EMA zugelassen wurde ODER den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat (Auflistung der Impfstoffe)
      2. Nachweis innerhalb Österreichs: von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen wurde

      Information für Personen, die ihre Corona-Schutzimpfung für die Einreise mit einem nicht von der EMA zugelassenen COVID-19 Impfstoff erhalten haben: Das nationale Impfgremium empfiehlt, einen Test auf neutralisierende Antikörper durchzuführen (frühestens 1 Monat nach letzter Impfserie, aber VOR Impfung mit mRNA-Impfstoff) UND eine Dritt-Impfung mit mRNA-Impfstoff (Nähere Informationen)
       

  • Genesen:
    • Absonderungsbescheid, nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch die Behörde (in deutscher oder englischer Sprache). Wichtig: Die Person, für die der Bescheid ausgestellt wurde, war nachweislich SARS-COV2-positiv, oder
    • Nachweis über neutralisierende Antikörper, nicht älter als 3 Monate, ausgestellt von einem zertifizierten Labor (in deutscher oder englischer Sprache) - nicht mehr gültig für die Einreise nach Österreich seit 22.11.2021!

  • Getestet
    Negatives Covid-19-Testergebnis
    • eines Antigen-Tests nicht älter als 24 Stunden (von zugelassener Stelle durchgeführt und ausgestellt)
      Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Ergebnis des molekularbiologischen Tests (z.B. PCR) fremdverschuldet nicht rechtzeitig eintrifft, darf in Situationen, in denen ein 2G+ Nachweis gefordert ist, nun auch das Ergebnis eines max. 24 Stunden alten Antigentests zur Eigenanwendung, vorgelegt werden. Die Tests müssen allerdings in einem behördlichen Datensystem erfasst sein.
    • oder eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden (von zugelassener Stelle ausgestellt).
      Ausnahme: Nur für die Einreise nach Österreich wird ein bis zu 72 Stunden alter PCR-Test akzeptiert.

Impfen und Testen in Wien (kostenlos)

(08.04.2022)

KOSTENLOSE IMPF-Angebote der Stadt Wien

Die Stadt Wien bietet ein breites kostenloses Impfangebot für alle Bewohner*innen der Stadt.
Eine Impfung ist mit Anmeldung oder auch ohne Anmeldung möglich. Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis, e-card oder andere Krankenversicherungskarte und FFP2-Maske zur Impfung mit. Weitere Informationen und aktuelle Standorte finden Sie unter:

https://impfservice.wien/corona/

Die dritte Impfung ist in Wien 4 Monate nach der zweiten Impfung möglich.

Achtung: Um ein EU-konformes Impfzertifikat (Grüner Pass) zu erhalten, benötigen Sie eine österreichische Sozialversicherungsnummer, die man bei der ÖGK gratis temporär bekommen kann.
Bitte schreiben Sie ein Mail an vsstamm(at)oegk.at mit einer Kopie Ihres Reisepasses/Identitätsnachweises und einem Dokument mit formloser Unterschrift im Anhang und ersuchen Sie um eine temporäre Versicherungsnummer für die Eintragung Ihrer COVID-19 Impfung.
-> Spätestens am nächsten Tag erhalten Sie ein Mail mit der Versicherungsnummer (die aber erst nach 3-4 Tagen aktiv ist)
-> Nehmen Sie dieses Mail bzw. die Nummer zur Impfung mit (Wenn Sie schon geimpft wurden, gehen Sie bitte noch einmal zur Stelle, wo Sie geimpft wurden, damit die Impfung eingetragen werden kann)
-> Bis Ende Dezember können Sie das Impfzertifikat dann in einer Apotheke abholen.

Nach Beendigung des Lockdowns können Sie persönlich mit oben genannten Dokumenten (und einer Geburtsurkunde) innerhalb der Öffnungszeiten zu einer der Außenstellen der ÖGK gehen, um eine temporäre Versicherungsnummer zu erhalten.


KOSTENLOSE TEST-Angebote der Stadt Wien

Informationen zum Testen an der BOKU

In Wien stehen diverse kostenlose Testangebote (PCR-Tests, Antigentests) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass seit 1. April nur noch 5 PCR und 5 Antigen-Tests pro Person und pro Monat kostenlos sind. Ausnahmen gibt es unter anderem für Menschen mit Symptomen oder bei Freitestungen aus der Quarantäne. Eine Übersicht der verschiedenen Angebote (Teststraßen, Apotheken) und Standorte finden Sie hier:

https://coronavirus.wien.gv.at/testangebote/

Im Rahmen der Aktion "Alles gurgelt!" können bis zu 5 kostenlose PCR-Tests pro Monat in BIPA-Filialen für Zuhause abgeholt werden (für offiziell gültiges Testergebnis ist einmalige Registrierung notwendig; Ergebnis nach 12-24 Stunden verfügbar):

https://allesgurgelt.at/wien

Die 5 gratis Antigen-Schnelltests ("Wohnzimmertest") können ab dem 9. April in jeder öffentlichen Apotheke abgeholt werden. Nötig ist hierfür lediglich eine e-card bzw. eine entsprechende Ersatzbescheinigung.
 

Falls Sie schneller ein offizielles Testergebnis benötigen, können Sie auch ein spezialisiertes Labor aufsuchen. Diese Testangebote sind kostenpflichtig.

Auch direkt am Flughafen Wien werden kostenpflichtige PCR- und Antigen-Tests angeboten.

https://www.viennaairport.com/coronatest

Was tun im Krankheitsfall?

(04.06.2020)

Wenn Sie befürchten, an Covid19 erkrankt zu sein, persönlich Symptome zeigen oder in Kontakt mit potentiell infizierten Personen waren, folgen Sie bitte den offiziellen Anweisungen für Personen in Österreich:

Wenn Sie andere medizinsche Betreuung benötigen, finden Sie weitere Informationen zu ärztlicher Versorgung und Krankenhäusern in Wien hier.

Sprechstunden von BOKU-International Relations

Online-Sprechstunden:

Das Team von BOKU-International Relations steht gerne in Online-Sprechstunden via Zoom für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Termine und Link zur Online-Sprechstunde finden Sie auf den Kontaktseiten/BOKUonline Visitenkarten der Mitarbeiter*innen hier.

Informationen zur Psychologischen Studierendenberatung

Ein neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2 ) macht uns allen zu schaffen, weil es sich weltweit verbreitet hat. Diese in unserem Leben völlig unbekannte und neuartige Situation stellt uns vor ebensolche Herausforderungen, speziell natürlich auch im universitären und studentischen Leben. Die psychologische Studierendenberatung unterstützung und hilft bei akademischen und persönlichen Herausforderungen

ÖH Corona Härtefonds

Jetzt ansuchen! Dieser Fonds soll alle Studierende der BOKU Wien ein wenig unterstützen, die bedingt durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage gekommen sind (z.B. Jobverlust, finanzielle Notlage). Nähere Infos & Guidelines hier.