Ausnahmefälle Lockdown
Ausnahmefälle Lockdown
Im Fall eines Lockdowns darf die Wohnung nur in Ausnahmefällen verlassen werden:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Um einzelne wichtige Bezugspersonen zu treffen
- Gesundheitsdienstleistungen
- Religiöse Grundbedürfnisse
- Versorgung von Tieren
- Arbeit und Ausbildung
- Körperliche und psychische Erholung
- Behördliche oder gerichtliche Termine, die sich nicht aufschieben lassen
- Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie