BOKU Reisezuschuss für Master- und Doktoratsstudentinnen


Beantragung bis spätestens 15. Mai

Auch in diesem Semester werden wieder vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen BOKU drei Zuschüsse als Ersatz für die Reisekosten zur Teilnahme an einer internationalen, wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Symposium oä) an Studentinnen eines Master- oder Doktoratsstudiums an der BOKU vergeben. Ein Gesamtbetrag von 1.500,- € wird dabei je nach Höhe der Reisekosten auf die drei zu vergebenden Zuschüsse aufgeteilt.

Antragsberechtigt sind Studentinnen eines zum Zeitpunkt der Antragstellung laufenden Master- oder Doktoratsstudiums an der BOKU, der Abschluss der Masterarbeit bzw. Dissertation ist nicht erforderlich. Voraussetzung für die Gewährung des Reisezuschusses ist, dass die Empfängerin des Zuschusses auf der betreffenden Veranstaltung, für die der Zuschuss beantragt wurde, selbst vorträgt oder einen Poster präsentiert.

Bisherige Erfahrungen haben ergeben, dass Studentinnen eines Master- oder Doktoratsstudiums in wesentlich geringerem Umfang an wissenschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen als Studenten. Der vom AKGL ins Leben gerufene Reisezuschuss soll diesem Umstand gezielt entgegenwirken und für Studentinnen eines Master- oder Doktoratsstudiums die internationale Mobilität und Vernetzung erhöhen.

Anträge zur Vergabe des Zuschusses sind noch bis 15. Mai 2019 möglich.

Info


15.04.2019