Informationen zum Brexit - Update


Die EU stimmte einer neuerlichen Fristverlängerung für den Brexit bis längstens 31. Oktober 2019 zu. Großbritannien möchte die EU dennoch so schnell wie möglich verlassen. Sollte früher eine Einigung über den Austritt im britischen Parlament gefunden werden, so ist auch ein früheres Brexit-Datum möglich. 

Vor diesem Hintergrund ist für Erasmus+ Aufenthalte im Vereinigten Königreich Folgendes zu beachten:

  • Derzeit laufende Auslandsaufenthalte, die vor dem Tag des Austritts abgeschlossen werden, können nach den bisher geltenden Erasmus+ Bestimmungen durchgeführt und abgerechnet werden.
  • Mit der am 19.03.2019 von der EU beschlossenen Notfallmaßnahme soll für derzeit laufende oder in Kürze beginnende Auslandsaufenthalte im Vereinigten Königreich, die mit dem Tag des Austritts noch nicht beendet sein werden folgendes gelten: für Personen, die im Rahmen von Erasmus+ Lehr- und Fortbildungsaufenthalten ihren Auslandsaufenthalt spätestens zum Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs begonnen haben, soll im Falle eines „No Deal“ Brexit gewährleistet sein, dass sie ihren Aufenthalt abschließen und weiterhin ihr Stipendien und sonstige Zahlungen beziehen. Die Europäische Kommission hat dazu eine Liste der häufigsten Fragen zusammengestellt.

Laufende Kooperationspartnerschaften und zukünftige Erasmus+ Projekte:
Bei laufenden Kooperationsprojekten mit Partnern aus dem Vereinigten Königreich sowie im Falle geplanter Beteiligungen von Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich an Erasmus+ Projekten in der Antragsrunde 2019 berät und informiert die Nationalagentur Erasmus+ Bildung telefonisch oder per Mail zu potenziellen Teilnahmemöglichkeiten des Vereinigten Königreichs.

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30.09.2019