Am 17. Oktober 2020 ist eine neue Einreiseverordnung (COVID19-EinreiseV) in Kraft getreten, welche die bisher gültige ersetzt hat. Durch eine Neufassung des Textes und die teilweise Klarstellung verwendeter Begriffe hat sich die Verständlichkeit verbessert. So sind nun Erleichterungen in Bezug auf die Einreise von Drittstaatsangehörigen zum Studium/zu Forschungszwecken (§ 5 Abs 4 Z 12) sowie das regelmäßige Pendeln zum Studienbetrieb (§ 8 Abs 2 Z 3) eindeutig geregelt.

In der neuen Verordnung wurden außerdem mehrere Regionen Bulgariens und Kroatiens von der Liste der Risikogebiete genommen. Zuvor hatte bereits das Außenministerium die Reisewarnung für die beiden Länder in partielle Reisewarnungen für bestimmte Regionen umgewandelt. Wie bereits gewohnt werden laufend – je nach epidemiologischem Verlauf – Anpassungen in den Einreisegebiete betreffenden Anlagen A und B vorgenommen werden. Die neue Einreiseverordnung gilt bis 31. März 2021.

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27.10.2020