Nach mehr als sechsjährigen Verhandlungen wurde am Dienstag, den 5. Mai 2009 der neue Universitäten-Kollektivvertrag unterzeichnet. Er gilt für alle österreichischen Universitäten und tritt mit 1. Oktober 2009 in Kraft.

Vom Kollektivvertrag erfasst sind alle neuen Arbeitnehmer/innen ab dem 1. Oktober 2009. Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsverhältnis mit der Universität nach dem 31. Dezember 2003 begründet wurde oder deren Arbeitsverhältnis gemäß § 134 UG 2002 auf die Universität übergeleitet wurde (Angestellte im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit), werden gemäß den entsprechenden Überleitungsbestimmungen ebenfalls vom Kollektivvertrag erfasst. Für alle anderen Arbeitnehmer/innen der Universität (Beamte oder Vertragsbedienstete, die bereits vor dem 1. Jänner 2004 im Dienststand waren) besteht die Möglichkeit, in die kollektivvertraglichen Bestimmungen überzutreten. In der Vorbereitungsphase für die Umsetzung des Kollektivvertrages gibt es sowohl Arbeitsgruppen auf überuniversitärer Ebene, an denen die BOKU beteiligt ist, als auch eine BOKU-interne Arbeitsgruppe, in der Vertreter/innen der Departments, des Senats, der beiden Betriebsräte, des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, der Serviceabteilungen und des Rektorats zusammenarbeiten werden. Nähere Infos unter:
http://www.boku.ac.at/info_richtlinien.html    


08.05.2009