Die Prüfungsregelungen wurden befristet geändert und Ersatzleistungen für bestimmte Lehrveranstaltungstypen festgelegt.

Um negative Auswirkungen auf den Studienerfolg durch die Covid-19-Pandemie möglichst gering zu halten, können bei bestimmten Lehrveranstaltungstypen abweichende Formen der Leistungsfeststellung und Ersatzleistungen vorgesehen werden.

Die Verordnung vom 14.04.2020 sowie die Erläuterungen finden Sie hier.


16.03.2020