Prüfungsan- und Prüfungsabmeldung

Für die Prüfungsanmeldung ist eine Frist von mindestens zwei Wochen festzusetzen. Die Anmeldefrist kann frühestens eine Woche vor dem Prüfungstermin beendet werden.

Studierende sind berechtigt, sich bis spätestens fünf Tage vor dem Prüfungszeitpunkt in geeigneter Weise von der Prüfung abzumelden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann der*die Prüfer*in bestimmen, dass der*die betreffende Kandidat*in erst nach Ablauf von höchstens drei Monaten neuerlich zur Prüfung zugelassen wird.