Masterarbeiten
Masterarbeiten
Wahl des Themas und der Betreuungsperson
Studierende können Thema (z.B. aus der Abschlussarbeitenbörse) und Betreuer*in der Masterarbeit selbst wählen. Personen mit Lehrbefugnis (venia docendi) sind berechtigt, aus dem Fach ihrer Lehrbefugnis Masterarbeiten zu betreuen und zu beurteilen. Weiters können von dem*der Studiendekan*in auch Personen einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität zur Betreuung einer Masterarbeit herangezogen werden, wenn diese eine Lehrbefugnis besitzen, die einer österreichischen Habilitation gleichzuhalten ist.
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen im Forschungs- und Lehrbetrieb sind berechtigt, im Fachgebiet ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit Masterarbeiten mitzubetreuen. Mitbetreuer*innen betreuen einen bestimmten Teilbereich einer Masterarbeit unter Anleitung des*der Betreuer*in. Die Mitbetreuung setzt die Zustimmung des*der Betreuer*in voraus. An einer Masterarbeit können bis zu zwei Mitbetreuer*innen mitwirken.
Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. Wird ein Thema gemeinsam bearbeitet, ist bei der Vorlage des Vorschlags zur Genehmigung durch den*die Studiendekan*in darauf hinzuweisen.
Vor Beginn der Masterarbeit werden nach Absprache mit dem*der Betreuer*in und der betreffenden Institutsleitung der Titel des vereinbarten Themas, der*die Betreuer*in und ggf. die Mitbetreuer*innen in das dazu vorgesehene Anmeldeformular eingetragen (Ausnahme: Studierende eines Masterstudiums mit kommissioneller Masterprüfung legen auch Prüfungsfächer fest. Bei der Auswahl der Prüfungsfächer sind die in den Studienplänen festgelegten Bestimmungen zu beachten.) Der Vorschlag ist in den Studienservices zur Genehmigung durch den*die Studiendekan*in vorzulegen.
Anmeldung der Masterarbeit
Antrag auf Bestellung zum*zur externen Prüfer*in bzw. Betreuer*in
Das Thema hat zunächst den Charakter eines Arbeitstitels und kann bis zum Abschluss der Masterarbeit noch abgeändert werden. Auch der*die Betreuer*in kann bis zum Einreichen der Masterarbeit geändert werden. Für alle Änderungen ist das Einverständnis des*der Studiendekan*in einzuholen. Nähere Auskünfte erhalten Sie in den Studienservices.
Die Zusammensetzung des Prüfungssenats bestimmt der*die Studiendekan*in. Bezüglich der Prüfer*innen und des Prüfungsdatums hat der*die Studierende ein Vorschlagsrecht. Der*die Betreuer*in einer Masterarbeit übernimmt gleichzeitig die Begutachtung und ist bei der Defensio/Masterprüfung in der Regel auch Teil der Kommission. Ist der*die Betreuer*in kein*e BOKU-Angehörige*r, dann muss der*die zweite Prüfer*in von der BOKU kommen.
Der*die Verfasser*in einer Masterarbeit ist berechtigt, einen Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare zu beantragen. Sämtliche Informationen zur Benützungsbeschränkung finden Sie unter Sperre von wissenschaftlichen Arbeiten. Ohne genehmigte Sperre ist die Masterarbeit prinzipiell für die öffentliche Aufstellung in der Bibliothek der Universität für Bodenkultur freigegeben.
Urheberrecht
Bei der Bearbeitung des Themas und bei der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl Nr. 111/1936, zu beachten.
Abstracts
Die in deutscher und englischer Sprache abzufassenden Abstracts der Masterarbeit sind von dem*der Studierenden in die Abstracts-Applikation der BOKU-IT (http://www.boku.ac.at/abstracts.html) einzugeben. Dazu legen die Studienservices nach der Anmeldung der Masterarbeit einen Datensatz an, den der*die Studierende mit seiner*ihrer Zugriffsberechtigung bearbeiten kann. Das Schließen des Datensatzes erfolgt durch den*die Betreuer*in.
Es wird erwartet, dass auf die Abfassung des Abstracts großer Wert gelegt wird, weil die endgültige Fassung im Internet abgefragt werden kann und einen Teil der internationalen Präsentation der BOKU darstellt.