Auf Grund einer Satzungsänderung können Absolventen und Absolventinnen eines Bachelorstudiums der BOKU, zu einem Masterstudium der BOKU auch außerhalb der Zulassungsfrist zugelassen werden! Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies zu einer „Doppelzählung“ bei der Semesterzählung für die Berechnung des Studienbeitrages führen könnte.            Beispiel: Sie treten Ende Mai von einem BOKU-Bachelor in einen BOKU-Master über, ist das betreffende SS das letzte Semester im Bachelorstudium und das erste Semester im Masterstudium.
Fragen stellen Sie bitte an studienservices@boku.ac.at