Umwelterklärung

Die Umwelterklärung dient dazu, die Öffentlichkeit und andere interessierte Kreise über unsere Umweltauswirkungen und Umweltleistung sowie über die kontinuierliche Verbesserung dieser Umweltleistung zu informieren.
Die Inhalte der Umwelterklärung basieren auf den Anforderungen der EMAS-Verordnung.
Eine vereinfachte Umwelterklärung mit den wesentlichen Veränderungen und einem aktualisierten Umweltprogramm erscheint jährlich.
Alle drei Jahre wird eine konsolidierte Umwelterklärung zur Validierung durch einen externen Umweltgutachter vorgelegt.
Verantwortlich für die Erstellung der Umwelterklärung ist der UMB. Die Freigabe erfolgt bei der Management Bewertung. Die Umwelterklärungen der vergangenen Jahre finden Sie hier.