Studienplanänderungen anregen

Für eine Behandlung von Anträgen an die Fachstudien-AG, die eine Studienplanänderung nach sich ziehen (dazu gehören auch Umbenennungen und ECTS-Neubewertungen) sind für die weitere reibungslose Bearbeitung in SenatsStuKo, Senat und Studienabteilung (Einarbeitung der Änderungen in den Studienplan + Äquivalenzliste) von den AntragsstellerInnen folgende Informationen einzubringen:

  1. LV-Nummer und Titel der LVs (siehe BOKUonline)
  2. LV-Typ (VO, UE, etc. - siehe Studienplan, bzw. BOKUonline)
  3. Anzahl Stunden + ECTS-Punkte (siehe Studienplan)
  4. Studienrichtungen, denen die LV zugeordnet ist (Nummer + Bezeichnung der Studien, siehe BOKUonline)
  5. Fach (Pflichtfach), dem die LV im jeweiligen Studium zugeordnet ist bzw. sein soll (siehe Studienplan bzw. BOKUonline)
  6. Für neu einzurichtende LVs oder Module sind Learning Outcomes zu definieren und prozentual den drei Säulen zuzuordnen. (Die Fachstudien-AG bittet alle AntragstellerInnen Learning Outcomes tatsächlich als Beschreibung der Lernergebnisse zu formulieren. Die Aufzählung von LV-Inhalten ist nicht notwendig.)

Jeder Änderungsantrag ist nachvollziehbar und eingehend zu begründen. Zudem wird ersucht, einen Vorschlag zu erstellen, welche LV nach dem alten Studienplan äquivalent mit der/den neu einzurichtenden LV/s sind (tabellarische Äquivalenzliste).

Bitte verwenden Sie das entsprechende Antragsformular Lehrveranstaltungsänderung!