Informationen zum Thema ECTS

Rechtliche Grundlage Universtiätsgesetz
§54 (2) ... Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums (Anmerkung: der Studierenden) zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1 500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden.
§54 (3) Der Arbeitsaufwand für Bachelorstudien hat 180 ECTS-Anrechnungspunkte und für Masterstudien mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen.
§14 (2) Im Rahmen der Qualitätssicherung der Lehre sind Instrumente und Verfahren zu etablieren, die die angemessene Verteilung der ECTS-Anrechnungspunkte in den Curricula insbesondere bei deren Erstellung evaluieren.

Ausführungen des BMBWF
ECTS-Punkte (ECTS-Credits) errechnen sich aus der geschätzten Zeit und dem geschätzten Arbeitspensum ("Workload"), die Studierende durchschnittlich für die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen, Module etc. benötigen.
Das Arbeitspensum setzt sich dabei aus sämtlichen Lernaktivitäten zusammen, die Teil eines Studiums sind und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden. ECTS-Punkte auf Basis der definierten Lernergebnisse berechnet. Dazu zählen z.B. Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Praktika, Selbststudium (Bibliotheksarbeit oder Arbeit zu Hause), Prüfungsvorbereitung, Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen.

Empfehlungen der Österreichischen Bologna Follow-Up Gruppe zur Umsetzung des ECTS-Leitfadens der Europäischen Kommission (Version 2015), Mai 2017, Hg. bmwfw

Der ECTS-Leitfaden bietet Orientierungshilfen zur Umsetzung des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS).
Hier gelangen sie zu dem im ECTS-Leitfaden der Europäischen Kommission.

Die ECTS-Punkte beruhen auf dem Arbeitsaufwand der Studierenden der erforderlich ist um die erwarteten Lernergebnisse zu erreichen. Die ECTS-Punkte

- fixieren also den zeitlichen Arbeitsaufwand, welchen

- der/die durchschnittliche Studierende benötigt, um

- die definierten Studienziele, fachspezifischen und metafachlichen Kompetenzen zu erlangen.

(Die ECTS-Punkte fixieren nicht nur die Kontaktstunden der Lehre.) Der Arbeitsaufwand gibt die Zeit an, die Lernende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen. (Die Lernergebnisse beschreiben, was die Lernenden nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen und können sollten; sie beziehen sich auf Deskriptoren für die Referenzniveaus in nationalen und europäischen Qualifikationsrahmen.) 60 ECTS-Punkte werden für den Arbeitsaufwand eines Jahres formalen Vollzeitlernens (akademisches Jahr) der zugehörigen Lernergebnisse vergeben.

Der Arbeitsaufwand der Studierenden in einem akademischen Jahr ist mit 1 500 Echtstunden festgelegt (lt. UG 2002 - siehe oben), sodass ein ECTS-Punkt 25 Arbeitsechtstunden entspricht. 

Abschätzung des Arbeitsaufwandes in ECTS Bei der Abschätzung des studentischen Arbeitsaufwands müssen Institutionen die Gesamtzeit ermessen, die von den Studierenden benötigt wird, um die gewünschten Lernergebnisse zu erzielen. Die Lernaktivitäten können zwischen einzelnen Ländern,Institutionen und Fachbereichen variieren.

Der geschätzte Arbeitsaufwand umfasst sämtliche Lernaktivitäten:

• Die mit der jeweiligen Lerneinheit verbundenen Unterrichtseinheiten (Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche x Anzahl der Wochen).

• Die in Einzel- oder Gruppenarbeit aufgewendete Zeit zur erfolgreichen Erfüllung der Lerneinheit (also Vorbereitung im Vorfeld und Vervollständigung der Aufzeichnungen im Anschluss an die Vorlesung, das Seminar oder die Labortätigkeit, Sammlung und Auswahl relevanter Materialien, erforderliche Prüfung/Durchsicht der Materialien, Anfertigung von Referaten/Projekten/Abschlussarbeiten, praktische Arbeiten beispielsweise in einem Labor).

• die Zeit, die benötigt wird, um sich auf die Beurteilungsverfahren (Prüfungen) vorzubereiten und zu absolvieren.

• die erforderliche Zeit für Pflichtpraktika.

Kerninformationen zum Thema "Studierbarkeit u. ECTS-Berechnung" auf den Folien Nr. 8 - 13 von Ao.Prof. Dr. Petrakakis: Präsentation Konstantin PETRAKAKIS