Universitäten - Forschung - Datenschutz. Was bringt die DSGVO für Forschung, Lehre und Verwaltung?

Am 26. Jänner 2018 fand an der Universität für Bodenkultur (BOKU) die Konferenz zum Thema „Universitäten – Forschung – Datenschutz: Was bringt die DSGVO für Forschung, Lehre und Verwaltung?“ statt, die von Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger vom Institut für Rechtswissenschaften an der BOKU gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer von der Fakultät für Rechtswissenschaften der Sigmund-Freud Privatuniversität organisiert wurde. Mit über 60 Teilnehmenden war die Veranstaltung ausgesprochen gut besucht, was bei der aktuellen Brisanz der am 25. Mai 2018 in Geltung tretenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedoch kaum überrascht.

Mit Blick über die Stadt wurde im Dachgeschoß des Simony-Hauses intensiv über die DSGVO und ihre zu erwartenden Implikationen referiert und diskutiert. Einleitend gab Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer eine Einführung in die DSGVO mit universitären Perspektiven. Er betonte unter anderem, dass die Rolle des Verantwortlichen Dreh- und Angelpunkt datenschutzrechtlicher Entscheidungen sei. Bereits an den Fragen, die auf diese einführende Präsentation folgten, wurde deutlich, dass die DSGVO viele Unklarheiten aufwirft. Ein zentraler Diskussionspunkt war die Frage, wie der Begriff öffentliche Stelle in der DSGVO auszulegen sei und welche Verpflichtungen für öffentliche und private Universitäten sowie für andere Forschungsstätten bestehen.

Der Vortrag von Dr. Gerhard Kunnert (Verfassungsdienst, BMVRDJ) zu aktuellen Entwicklungen in der Forschung brachte interessante Erkenntnisse. Unter anderem erörterte Dr. Kunnert das Spannungsverhältnis zwischen der Wissenschaftsfreiheit auf der einen und dem Recht auf Datenschutz auf der anderen Seite, wobei er darauf verwies, dass auftretende Probleme immer im Einzelfall zu entscheiden sind.

Vor der Mittagspause sprach Prof. Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer (BVwG) über internationale Forschungskooperationen. Sie betonte dabei in erster Linie, welche Erleichterungen durch ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht entstehen. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Unterscheidung zwischen anonymen und pseudonymisierten Daten herausfordernd ist und die Verfügbarkeit von Daten die Forschung wesentlich beeinflusst.

Nach der Mittagspause setzte Konrad Lachmayer mit Fragen zur universitären Lehre fort, die sich bei der Kommunikation mit Studierenden und der Organisation von Lehrveranstaltungen oder Exkursionen ergeben. Eine zentrale Problemstellung bildete dabei die datenschutzrechtliche Konformität von Online-Lernressourcen und eLearning-Plattformen sowie Datentransfers in Drittstaaten.

Anschließend sprach Dr. Hans Kristoferitsch, LL.M. (CHSH) über die durch die DSGVO notwendig werdenden Dokumentations- und Informationspflichten, insbesondere das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die Datenschutz-Folgenabschätzung, Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten sowie Auskunftsrechte betroffener Personen. Für das Auditorium besonders interessant waren die zahlreichen praktischen Anwendungsbeispiele zur Ausgestaltung des Verarbeitungsverzeichnisses.

MMag. Dr. Stefan Huber, LL.M. (CHSH) beschloss die Tagung mit einem Vortrag zu Vertragsgestaltung und Geheimhaltungserklärungen. Dabei setzte er sich ausführlich mit den vielfältigen – über das Datenschutzrecht hinausgehenden – Rechtsgrundlagen auseinander, beispielsweise mit dem Universitätsrecht, dem Urheberrecht, dem Kartellrecht oder dem Strafrecht. Auch hier standen Tipps zur praktischen Anwendung im Zentrum der Erörterungen, etwa die Ausgestaltung konkreter Vertragsklauseln.

Die intensiven Diskussionen zeigten, dass bis zum 25. Mai 2018 und darüber hinaus für die Universitäten und anderen Forschungsstätten viel zu tun bleibt. Inwieweit die diskutierte Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes die bestehenden Probleme klarstellen wird, bleibt abzuwarten.

Annemarie Hofer, Jänner 2018


Die Präsentationen der Konferenz stehen hier zum Download bereit:

Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer: Einleitung in die DSGVO

Prof. Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer: Internationale Forschungskooperation

Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer: Universitäre Lehre

Dr. Hans Kristoferitsch, LL.M.: Dokumentations- und Informationspflichten

MMag. Dr. Stefan Huber, LL.M: Vertragsgestaltung, Geheimhaltung


Mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen setzt sich auch das aktuelle Forschungsprojekt des Instituts für Rechtswissenschaften auseinander. Das Top-Citizen Science Projekt "Lehmbau im Weinviertel" befasst sich mit rechtlichen Fragestellungen, die sich im Rahmen von Citizen Science Projekten ergeben können und will einen Leitfaden zum Best-Practice Umgang mit personenbezogenen Daten entwickeln.

 

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier: Lehmbau im Weinviertel

https://www.boku.ac.at/fileadmin/data/H03000/H73000/H73600/DSGVO_Event_Doppelseitig.pdf in neuem Fenster öffnen