Paro sieht aus wie ein Robbenbaby. In dem Stofftier steckt ein hochentwickelter Roboter. Irritierend wirkt Paro in einem Video, das die heilende Wirkung für demenzkranke Menschen anpreist. Alte Menschen interagieren darin mit der Roboterrobbe, als wäre sie ein echtes Lebewesen. RoboRoach hingegen ist eine lebende Küchenschabe, die über einen angebauten Chip mittels Smartphone fernsteuerbar wird. Bildungszwecken soll die Küchenschabe dienen und die Funktionsweise des Gehirns und des Nervensystems demonstrieren.

Welchen Gesetzmäßigkeiten unterliegen technologische Innovationen? Ist der Einsatz von Pflegerobotern ethisch vertretbar und soll der Mensch andere Lebewesen steuern können? Aus verfassungsrechtlicher Perspektive interessiert dabei, wer befugt ist, diese Wertungsfragen innerhalb welcher Grenzen zu entscheiden. Verwaltungsrechtlich lenkt es den Blick auf die inhaltlichen, organisations- und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber für technologische Innovationstätigkeiten normiert. Diese Arbeit zeigt, unter welchen Voraussetzungen die einzelnen Regelungstechniken einsetzbar sind und wann ihr Einsatz an verfassungs- und unionsrechtliche Grenzen stößt.

Nähere Informationen unter: Innovation im Recht


31.12.2019