2. Alpenländische Jagdrechtstagung


Von 4. bis 5. April 2019 findet in München die 2. Alpenländische Jagdrechtstagung zum Themenschwerpunkt "Wieviel Jagd darf sein? Rechtliche Grenzen der Bejagung" statt. Dr. Kathrin Bayer, Rechtsanwältin in der Kanzlei „Eisenberger & Herzog“ und Absolventin des Instituts für Rechtswissenschaften, ist Mitorganisatorin der Tagung.

Vom 4. bis zum 5. April 2019 findet in München die 2. Alpenländische Jagdrechtstagung statt, deren Kooperationspartner unter anderem die Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) ist.

Der Themenschwerpunkt lautet: "Wieviel Jagd darf sein? Rechtliche Grenzen der Bejagung".

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Juristinnen und Juristen aus dem alpinen Raum, Absolventinnen und Absolventen des BOKU-Lehrgangs „akademische Jagdwirtin“ bzw. „akademischer Jagdwirt“ sowie Personen mit fachlichem (wissenschaftlichem oder praktischem) Interesse im Jagd- und im Forstrecht.

Die 1. Alpenländische Jagdrechtstagung fand im Jahr 2017 statt und wurde ebenfalls von Dr. Kathrin Bayer mitorganisiert. Damals war Kathrin Bayer auch Dissertantin am Institut für Rechtswissenschaften und am Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der BOKU. Zwischenzeitlich hat sie mit Auszeichnung promoviert.

2019 wird die BOKU durch Markus Deißler, B.Sc., mit seinem Vortrag "Der Jagdgesetzgeber - Ein Biologe?" vertreten. Er schreibt derzeit seine Masterarbeit am Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft (IWJ).

Das Programm und weitere Infos finden Sie hier sowie unter: http://alpenlaendische-jagdrechtstagung.org/.


17.03.2019