ACHTUNG:


Ab 1. März 2024 (Start Sommersemester 2024) läuft die Interne Masterzulassung digital, über BOKUflow.
BOKUflow ist eine neue Web-Applikation der BOKU für Workflows, also für die Digitalisierung administrativer Vorgänge.
Alle Informationen sowie eine Anleitung zur Durchführung finden Sie rechtzeitig auf dieser Seite!

Bitte beachten Sie, dass das Starten eines Workflows auf BOKUflow erst möglich ist, wenn der Bachelorabschluss in BOKUOnline eingetragen wurde!

Anleitung BOKUflow Interne Masterzulassung:

Anfragen bitte an

Studienservices: bachelor2master-intern(at)boku.ac.at

Als Absolvent*in eines BOKU-Bachelorstudiums können Sie sich über den Workflow „Interne Masterzulassung“ im BOKUflow für ein Masterstudium an der BOKU bewerben und einschreiben lassen. BOKUflow finden Sie hier https://flow.boku.ac.at/ oder in Ihrer BOKUonline Visitenkarte.

 

Zulassung beantragen

Sie wählen zunächst das gewünschte Masterstudium aus. Sollten Sie mehr als ein Bachelorstudium an der BOKU absolviert haben, müssen Sie eines als Vorstudium auswählen.

Eine Übersicht der entsprechenden Zulassungsbedingungen finden Sie hier: https://boku.ac.at/studienservices/themen/zulassung/aktuelle-zulassungsbestimmungen

Sobald Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, wird automatisch überprüft, ob Sie mit Ihrem Vorstudium für Ihr gewünschtes Masterstudium zugelassen werden können. Im positiven Fall werden Sie direkt zur Einschreibung weitergeleitet.

Manche Anträge müssen manuell von Programmbegleiter*innen überprüft werden. Es kann daher mehrere Wochen dauern, bis Sie Ihre Zulassungsentscheidung erhalten. Sie werden per Email benachrichtigt, sobald diese getroffen wurde.

Anträge können zwischengespeichert werden und Sie haben die Möglichkeit einen Workflow abzubrechen (Ihren Antrag zurückzuziehen). Informationen diesbezüglich, können Sie hier nachlesen: https://short.boku.ac.at/it-bokuflow-allgemein

Sobald eine Zulassungsentscheidung getroffen wurde, finden Sie einen positiven oder negativen Bescheid unter „Meine Dokumente“.

 

Einschreibung

Sobald Sie eine positive Zulassungsentscheidung erhalten haben, können Sie sich entscheiden, in welches von den beiden am Zulassungsbescheid genannten Semester, Sie sich einschreiben möchten.

Außerhalb der jeweiligen Zulassungsfrist, ist es unter Berücksichtigung etwaiger studienrechtlicher Konsequenzen möglich, zugelassen zu werden. Sie werden im Workflow gebeten diesem Hinweis zuzustimmen. Die jeweiligen Zulassungsfristen können Sie hier entnehmen:

https://short.boku.ac.at/zeittafel.html bzw. sind in der Aufgabe sichtbar.

Beachten Sie bitte, dass Sie innerhalb von 30 Tagen entscheiden müssen, ob Sie eingeschrieben werden möchten. Andernfalls bricht der Workflow automatisch ab. Studierende erhalten vor Abbruch des Workflows ein Erinnerungsmail.

Wird Ihr Antrag negativ entschieden, ist der Workflow beendet. Sie haben die Möglichkeit einen neuen Antrag für ein anderes Masterstudium zu stellen. Beachten Sie bitte die entsprechenden Zulassungsbedingungen!

 

Wichtige Informationen – Sonderfälle (z.B. Internationale Master)

Wenn das gewünschte Masterstudium nicht gelistet ist, weil es sich vielleicht um ein internationales Masterstudium handelt, wenden Sie sich bitte an die Studienservices: bachelor2master-intern(at)boku.ac.at und geben Ihre Matrikelnummer, das abgeschlossene Bachelorstudium, sowie Ihr gewünschtes Masterstudium an.

 

Wichtig: Für alle wählbaren Masterstudien ist der Workflow, wie beschrieben, zu verwenden!

Nachweis ausreichender Englischkenntnisse

Hier finden Sie eine Liste aller gültigen Nachweise:

Cambridge Certificate of Advanced English

IELTS Academic Testergebnis von 6.0

TOEFL (paper based 577 or computer-based 233 or 90-91 internet based, TOEFL Home Edition 95-100)

TOEIC (mindestens 785 Punkte)

Abgeschlossenes englischsprachiges Vorstudium aus Ländern mit Amtssprache Englisch.

Erfolgreich abgelegte Reifeprüfung (allgemeine Universitätsreife) im Schulfach Englisch an einer anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtung, sofern die schulrechtlichen Bestimmungen des Ausstellungslandes das Niveau B2 dafür vorsieht. Wird das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens nicht am Reifeprüfungszeugnis bestätigt, muss eine Bestätigung des zuständigen Ministeriums vorgelegt werden.

Sie müssen alle notwendigen Seiten Ihres Nachweises zusammenfügen und in einer PDF-Datei zusammenfassen. 

 

From January, 1st, 2026, the new guideline for proof of English language proficiency in the context of admission to degree programmes will come into force:

For degree programmes that require proof of English proficiency, applicants must demonstrate English language skills at level B2–C1 of the Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) as part of their application.

The following documents are accepted:

a. A language certificate that is not older than three years at the time of application and which results in the English language level B2-C1 according to the Common European Framework of Reference for Languages (CEFR). In any case, suitable language certificates are:

• TOEFL iBT (incl. Home Edition) – minimum score 95 points
• IELTS Academic 7.0 (paper/computer based, at a test centre)
• Cambridge Advanced English – minimum score 180 points/Grade C
• Cambridge Proficiency English
• TOEIC – minimum score 885 points

b. Completion of the general university entrance qualification (Reifeprüfung) in English as a subject (written or oral) at a school in Austria or Germany.

d. Completion of a bachelor's degree programme of at least three years or a master's degree programme of at least two years, which was taught entirely in English, in an EU/EEA Member State, Australia, Canada, New Zealand, Singapore, South Africa, Switzerland, the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland or the United States.
An official confirmation that the entire course of study has been completed in English must be submitted with the stamp and signature of the educational institution. Proof of English-language courses, exchange semesters or study visits to an English-speaking country is not sufficient.

Zusätzliche Prüfungsleistungen

Sollten für das von Ihnen gewünschte Masterstudium zusätzliche Prüfungsleistungen erforderlich sein, werden Sie gebeten Studienerfolgsnachweise oder Zeugnisse hochzuladen.

 

 

 

 

Es werden nun bei allen Masterstudien die Zulassungsbedingungen vollzogen.


Diesem Schreiben beigefügt finden Sie eine Übersicht über die entsprechenden Zulassungsbedingungen. Auch können Sie beigefügter Aufstellung entnehmen, zu welchen Masterstudien Sie mit Ihrem absolvierten Bachelorstudium ohne weitere Überprüfung der Zulassungsbedingungen zugelassen werden :-)

Wenn Sie direkt zugelassen werden, können Sie den Übertritt entweder

  • persönlich in den Studienservices/Studienzulassung und -evidenz (Nummer!)       
  • mit einer E-Mail (studienservices@boku.ac.at) unter Angabe Ihres Namens, der Matr. Nr., des absolviertes Bachelorstudiums und des gewünschten Masterstudiums

melden. 

Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung zu englischsprachigen Masterstudien ausschließlich persönlich, nach Vorlage eines entsprechenden Englischnachweises im Original, erfolgen kann.

Werden Sie auf Grund des absolvierten Bachelorstudiums gem. der Zulassungsbestimmungen des von Ihnen gewählten Masterstudiums nicht direkt zugelassen, benötigen Sie

  • einen formlosen Antrag auf Zulassung mit einer E-Mail an bachelor2master-intern(at)boku.ac.at und
  • eine Auflistung zusätzlicher, nicht an der BOKU erbrachter Leistungen, die für eine Zulassung                         berücksichtigt werden können (inkl. Nachweise dieser).
  • Englischnachweis für englischsprachige Masterstudien

Bitte unbedingt Namen, Adresse, Matr.Nr., absolviertes Bachelorstudium und angestrebtes                                    Masterstudium angeben!

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