Informationen zur Anmeldung:
Die Anmeldung zum Sprengkurs findet dieses Jahr am 15.05.2024 statt, um gleich alle organisatorischen Formalität zu erledigen, bitte ich Sie, beide Bescheinigungen mitzubringen. (Verlässlichkeitsbescheinigung, ärztliches Attest)
Weitere Anmeldungstermine: 22.05.2024, 29.05.2024, 05.06.2024, 12.06.2024, 03.07.2024, 10.07.2024, 17.07.2024, 24.07.2024, 14.08.2024, 21.08.2024, 28.08.2024;
Anmeldung: persönliche Anmeldung im Sekretariat des Institutes für Angewandte Geologie, Peter Jordan-Straße 82, 1.Stock.
Bedingungen für die Anmeldung zum Sprengkurs:
- Ausgedruckt und komplet ausgefüllte Abgabe des Anmeldeformulars
- Abgabe des Kostenbeitrages von 150,00 €
- Vollendung des 21. Lebenjahres zum Stichtag 01.10.; d.h man muss 21 Jahre sein.
- Positive Absolvierung der 3-stündigen Geologie-Vorlesung (872.100 bzw. 872.139) Die Prüfung muss bis zum Anmeldetag positiv absolviert sein! Mitnahme des Zeugnis zur Anmeldung.
- Mitnahme beider Bescheinigungen
- Der Sprengkurs muss innerhalb von 2 Semester (WS+SS) absolviert werden
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die persönliche Anmeldung am Institut gilt, nicht jedoch eine alleinige Anmeldung im BOKUonline!
Weiter wichtige Informationen:
Downloads:
Anmeldeformular (bitte nur die grün umrandeten Felder ausfüllen)
Gemäß § 63 Abs. 3 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, idgF werden nur solche Personen zum Sprengkurs zugelassen, die über ihre Verlässlichkeit eine Bescheinigung der Bundespolizeidirektion (oder außerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches der Bundespolizeidirektion eine Bescheinigung der Bezirksverwaltungsbehörde) beibringen. Zur Beurteilung der Verläßlichkeit wird sinngemäß § 8 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, herangezogen. Der Antrag auf Ausstellung der Verläßlichkeitsbescheinigung wird am einfachsten mittels dem bei der Anmeldung ausgegebenen Formular bei der für den (Haupt-) Wohnsitz zuständigen Bundespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft / Magistrat beantragt. Da es bei den o.a. Behörden Auffassungsunterschiede hinsichtlich der Beurteilung der Verlässlichkeit geben kann, wird folgendes klargelegt: Das Bundesministerium für Inneres hat am 3.3.1998 per Erlass, Zl. 12.002/128-II/13/98, die Sicherheitsdirektion und Bundespolizeidirektionen angewiesen, bei allen Personen, die eine Bescheinigung über ihre Verlässlichkeit gemäß § 63 Abs. 3 ASchG beantragt haben, kein psychologisches Gutachten ("Psychotest") zu verlangen.
Beantragen der Verlässlichkeitsbescheinigung in Wien (nur wenn Hauptwohnsitz Wien ist):
Tipps von ehemaligen Sprengkurs-Teilnehmern:
"Zuständig für Wien ist das Administrationsbüro im Polizeipräsidium, 1010 Wien, Schottenring 7-9 (Öffnungszeiten: Mo - Fr, 08:00 - 12:00 Uhr). Mitzubringen sind: amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und alle Meldezettel der letzten 5 Jahre von Haupt- und Nebenwohnsitzen, eventuell Nachweis des akademischen Grades. Die Bearbeitung dauert etwa 1 Woche, bei Abholung sind 13,- € zu zahlen. Diese Verlässlichkeitsbescheinigung ist NICHT mit einem Strafregisterauszug bzw. Leumundszeugnis (die man beim Bezirkspolizeikommissariat um´s doppelte Geld anfordern kann) gleich zusetzen."
Manche, jedoch nicht alle Gemeinden bzw. Bürgermeister sind befugt, Verlässlichkeitsbescheinigungen auszustellen. Ansonsten ist die nächste Anlaufstelle die zuständige Bezirkshauptmannschaft. In Graz und Klagenfurt, wahrscheinlich auch in den anderen Landeshauptstädten, ist das örtliche Amt für Waffen- und Sprengmittelangelegenheiten der Bundespolizeidirektion zuständig. Südtiroler wenden sich bitte an die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen und beantragen einen allgemeinen Auszug aus dem Strafregister.
Das ärztliche Attest (Untersuchung auf gesundheitliche Eignung bezüglich der Durchführung von Sprengarbeiten) NICHT beim Amtsarzt, sondern bei Ihrem Hausarzt machen lassen!
Geplanter Ablauf der LVA:
Um den Sprengbefugten zu erlangen benötigen Sie folgende Lehrveranstaltungen: 872.111 (WS) Vorlesung 872.112 (WS) Vorlesung + Übung 872.008 (SS) Übung.
872.111 + 872.112 Vorlesung SPRENGTECHNIK
Leitung: Ing. Andrea Kuschel Kontakt-email: iag(at)boku.ac.at
Ziele der Lehrveranstaltung: theoretische und rechtliche Inhalte zu Sprengarbeiten
Inhalt der Lehrveranstaltung: Grundbegriffe, Art und Verwendung der Sprengstoffe und Zündmittel sowie der Geräte und Hilfsmittel; Grundbegriffe der Gesteinskunde und sonstiger zu sprengender Materialien; Sprengtechnik und Sprengverfahren, Durchführung von Sprengarbeiten; Arbeitnehmerschutzvorschriften und sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zur sicheren Durchführung von Sprengarbeiten
872.008 Sprengtechnik UE Übungen:
Leitung: Mag. Bernd Kolenprat
Kontakt-email: iag(at)boku.ac.at
Inhalt der Lehrveranstaltung:
Ausführung von Sprengarbeiten in der Praxis; Planung von Gewinnungssprengungen und praktische Übungen zur Durchführung im Tagbau. Die Teilnahme ist erst nach positiver Absolvierung der Vorlesung Sprengkurs (872.112 und 872.111) möglich. Praktische Inhalte zu Sprengarbeiten und Erwerb des Fachkenntnisnachweiseses für die selbständige Durchführung von allgemeinen Sprengarbeiten nach § 6 Z 3 lit a FK-V (Sprengbefugnis).
4 Vorlesungstermine und 2 Übungstermine im Steinbruch. (Man muss nur an 1 Tag im Steinbruch teilnehmen!)
Ort: im Tagbau der Firma Hengl in 3721 Limberg Beigestellt werden: Schutzhelm, Gehörschutz, Schutzbrille, Schutzhandschuhe. Von jedem Teilnehmer mitzubringen: Wetterschutzkleidung, festes Schuhwerk (Bergschuhe), amtlicher Lichtbildausweis (nicht Studentenausweis).