ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Universität für Bodenkultur (BOKU) ist laufend darum bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die von der BOKU angebotenen Websites.

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" vereinbar.

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Unvereinbarkeit mit WCAG 2.1

  • Text- und Hintergrundfarben, die aus CI-Vorgaben abgeleitet wurden, erzielen nur teilweise den geforderten Farbkontrast. Eine Erhöhung des Farbkontrasts soll im Zuge der nächsten Aktualisierungen erfolgen.
  • Zur Verfügung gestellte PDF- und Office-Dokumente sind nur teilweise barrierefrei. Eine Verbesserung soll durch eine standardisierte Erzeugung der Dokumente und einer gezielten Schulung des Personals erfolgen.
  • Die Auszeichnung redaktioneller Inhalte entspricht nicht vollständig der angestrebten Konformitätsstufe. Eine Verbesserung soll durch periodisch angebotene Schulungen der Redakteur_innen an den Instituten und Dienstleistungseinrichtungen und dem Bereitstellen von Unterlagen zur Erstellung barrierefreier Inhalte erzielt werden.

2. Unverhältnismäßige Belastung

Die Umstellung von Websites, deren zugrundeliegende Software nur teilweise die angestrebte Konformitätsstufe erfüllen kann und deren Entwicklung nicht durch die BOKU vorangetrieben wird, bzw. Websites, bei denen die zugrundeliegende Software keine oder unzureichende Möglichkeiten zur Anpassung bietet, würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen.

3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Text-Alternative für Video- und Audiomedien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
  • Live übertragene Video- und Audiomedien.
  • Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.
  • Websites, die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Die Überprüfung der Websites auf Einhaltung der WCAG 2.1 Richtlinien wird durch Selbsttests gemeinsam mit externen Fachkräften durchgeführt.

FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN

Die Inhalte unserer Websites werden laufend überarbeitet und ausgebaut. Bedienbarkeit und Zugänglichkeit sind uns dabei ein großes Anliegen. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.

Bitte beschreiben Sie in einem E-Mail an barrierefreiheit(at)boku.ac.at das Problem und führen Sie die URL zu der betroffenen Seite an.

DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden.

Kontaktformular der Beschwerdestelle
https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

IN EINFACHER SPRACHE

Die BOKU möchte ihre Websites möglichst barrierearm gestalten. Haben Sie Probleme beim Nutzen einer unserer Websites? Dann schicken Sie uns bitte eine Nachricht an barrierefreiheit(at)boku.ac.at Wir melden uns.

Die Universität für Bodenkultur Wien ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierearm bzw. möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.