Verlagsvereinbarung Springer - Möglichkeiten und Förderkriterien
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Universitätsbibliothek unter ub.support(at)boku.ac.at.
Eckdaten

Laufzeit: 01.01.2024–31.12.2026

Begrenztes Artikelkontingent. Es gilt „first come, first served“.

Enthaltene Zeitschriften

Hybrid OA Zeitschriften.

Achtung: Nature Zeitschriften sowie Gold OA Zeitschriften von BMC/SpringerOpen sind im Agreement nicht enthalten.

Enthaltene Zeitschriften (PDF)

Enthaltene Artikeltypen

Original Paper (Original Research, Original Article, Original Paper, Research Paper), Review Paper, Brief Communication, Continuing Education.

Book reviews sind prinzipiell von einer Förderung ausgenommen.

Förderkriterien
  • Corresponding Author ist zum Zeitpunkt der Acceptance Angehörige*r der BOKU nach UG 2002 §94.
  • Acknowledgment enthält: "Open access funding provided by University of Natural Resources and Life Sciences Vienna (BOKU)" (wird automatisch eingefügt).

Für FWF-Artikel außerdem:

  • CC-BY 4.0 Lizenz
  • Das Acknowledgment enthält: „This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.“
Verfügbare Lizenzen

CC BY 4.0, CC BY-NC 4.0.

Die UB empfiehlt die CC BY 4.0 Lizenz zu wählen, da sie dem Open Access Gedanken am besten entspricht. Publikationen aus FWF-Projekten sollen immer unter dieser Lizenz erfolgen.

Workflow

Autor*innen werden der Universität durch Angabe der BOKU als Affiliation, Verwendung der institutionellen E-Mail-Adresse oder Zugriff aus der entsprechenden IP-Range zugeordnet.

Bei richtiger institutioneller Zuordnung wird dem*der Autor*in die Open Access Veröffentlichung über das Abkommen vorgeschlagen und die Auswahl muss nur bestätigt werden.

Die UB prüft die Anfrage.

ZusatzkostenColor Charges für Online-Artikel sind abgedeckt; Color Charges für zusätzlich erscheinende Printversionen des Artikels sind vom Abkommen nicht abgedeckt. Eventuell anfallende Page Charges, Submission Fees etc. sind nicht durch das Abkommen gedeckt. ​​​​​​​
Weiterführende Links

Springer auf der Seite der KEMÖ

Informationen auf der Verlagswebsite