Erstmalige Zulassung mit einer allgemeinen Universitätsreife aus Österreich, Deutschland oder Südtirol

Schritt 1Voranmeldung
Schritt 2Aufnahme
Schritt 3Bezahlung Studienbeitrag

 

Durchführung der Zulassung zum Bachelorstudium - Aufnahme

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Kommen Sie persönlich zu Ihrem Termin in die Studienservices:

Gregor-Mendel-Str. 33, 1180 Wien, 2. Stock

 

Für die Zulassung zum Bachelorstudium sind folgende Originaldokumente mitzubringen:

  • Reifeprüfungszeugnis (allgemeine Univeritätsreife) oder Nachweis der studienrichtungsbezogenen Studienberechtigung
  • Reisepass/Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis plus amtl. Lichtbildausweis
  • Voranmeldenummer 

Falls Sie bereits an einer österreichischen Universität studieren, bzw. studiert haben benötigen wir:

  • Studienblatt der Universität, an der Sie bereits sind/waren
  • Studierendenausweis
  • Reisepass/Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis plus amtl. Lichtbildausweis
  • Reifeprüfungszeugnis (allgemeine Univeritätsreife) oder Nachweis der studienrichtungsbezogenen Studienberechtigung
  • Nachweis über die Matrikelnummer
  • e-card (bei Vorhandensein einer österr. Sozialversicherungsnummer)
  • Voranmeldenummer 

Bei aktuellen und ehemaligen Studierenden einer österreichischen Universität mit österreichischer Staatsbürgerschaft und österreichischer Matura benötigen wir: 

  • Studienblatt der Universität, an der Sie bereits sind/waren
  • Studierendenausweis (gültig) oder einen gültigen Reisepass/Personalausweis

 

Die Bezahlung des Studienbeitrags/ÖH-Beitrags kann direkt bei der Aufnahme zum Studium via Bankomat- oder Kreditkarte am Schalter oder zu einem späteren Zeitpunkt per Überweisung erfolgen.

 

Dokumente müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen.

 

ACHTUNG: Die Zulassung zum Bachelorstudium kann nur innerhalb der Zulassungsfrist durchgeführt werden (Wintersemester bis längstens 5. September, Sommersemester bis längstens 5. Februar).

Die Zulassung zu einem Bachelorstudium darf im WS bis 31.10 und im SoSe bis 31.03. nur in Ausnahmefällen erfolgen. Ausnahmefälle sind:

  1. Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder der Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium, sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner vorliegt (Nachweis).
     
  2. Erlangung der allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erst nach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner (Nachweis).
     
  3. nicht rechtzeitige Ausstellung einer Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, sofern diese daran kein Verschulden trifft.

Anläßlich der erstmaligen Zulassung zu einem Studium in Österreich erhalten Sie eine persönliche Matrikelnummer, die Ihnen während Ihrer gesamten Studienzeit - auch wenn Sie später die Universität wechseln sollten - erhalten bleibt. Alle Bestätigungen, Prüfungszeugnisse und Erledigungen werden mit dieser Nummer versehen. Sie sollten diese auch auf all Ihren Anträgen verwenden. Jede Studienrichtung für die Sie zugelassen werden, wird mit einer Kennzahl bezeichnet (der Buchstabe davor kennzeichnet die Universität). Aus dieser Buchstaben- und Zahlenkombination ist kenntlich, wo und was Sie studieren. Im Rahmen der Zulassung zu einem Bachelorstudium an der Boku sind drei (administrative) Schritte zu erledigen. Zur Zulassung müssen Sie einmal persönlich an die Boku kommen. Dabei erhalten Sie sofort Ihre BOKUcard und einen PIN-code zur Aktivierung Ihres BOKUonline Accounts als Studierende*r und Sie können auch gleich den vorgeschriebenen ÖH-Beitrag (ggf. Studienbeitrag) mittels Bankomat- oder Kreditkarte entrichten.