Erläuterungen

 Betreffend,

- Umgang mit Projektmitarbeiter*innen, die nicht im Homeoffice arbeiten können, sowie mit

- Verzögerungen während der letzten Projektperiode und beim Abschlussbericht

Im ersten Fall können die Abwesenheitszeiten von Projektmitarbeiter*innen während eines verpflichtenden, national oder regional angeordneten Ausgangsverbots bei der jährlichen Stundensatzberechnung berücksichtigt werden. Im Falle der Verwendung von Option 1 oder 3 zur Berechnung der Jahresproduktivstunden, kann im betroffenen Finanzjahr zu Option 2 gewechselt werden, um die Abwesenheitszeiten betroffener Projektmitarbeiter*innen abziehen zu können.

Im zweiten Fall ist neben einer Projektverlängerung unter bestimmten Bedingungen auch eine zusätzliche Zwischenberichtsperiode möglich, in welcher bis zu 90 % der Fördersumme ausbezahlt werden kann.

FAQ:

https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/support/faq/13430;type=1;categories=;programme=H2020;actions=;keyword=COVID-19%20outbreak  (jährliche Stundensatzberechnung)

https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/support/faq/13431;type=1;categories=;programme=H2020;actions=;keyword=COVID-19%20outbreak  (zusätzliche Berichtsperiode)

Information im Zusammenhang mit COVID-19: https://www.ffg.at/europa/recht-finanzen/coronavirus_h2020


29.06.2020