Auswirkungen auf Horizon 2020 & Erasmus+

Nach der Abstimmung zum Austrittsabkommen im britischen Parlament am 15. Jänner 2019 besteht die Möglichkeit, dass das Vereinigte Königreich mit 29. März 2019 (24:00 Uhr MEZ) ohne Austrittsvertrag und damit ohne Übergangsfrist aus der Europäischen Union ausscheidet (sog. "No Deal"). Damit wären auch Auswirkungen auf Ausschreibungen und laufende Projekte in Horizon 2020 und Erasmus+ verbunden. Bitte beachten: UK bleibt bis jedenfalls 29. März 2019, 24:00 Uhr MEZ, Mitglied der EU.

Information zu Horizon 2020:


Die zwei wichtigsten Informationen in Bezug auf laufende Projekte und geplante Projektvorhaben in Horizon 2020 Programm mit dem Vereinigten Königreich:  

  • Bei laufenden Horizon 2020-Projekten ist zentral, dass die Mindestteilnahmebedingungen gemäß den Horizon 2020-Beteiligungsregeln erfüllt bleiben (d.h. grundsätzlich bei kollaborativen Projekten mindestens drei voneinander unabhängige Organisationen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder zu Horizon 2020 assoziierten Staaten, bei Single Beneficiary-Projekten muss die Host-Organisation in einem EU-Mitgliedsstaat oder zu Horizon 2020 assoziierten Staat sein).

  • Bei in Planung befindlichen Projektvorhaben ist zu beachten, dass Organisationen aus dem Vereinigten Königreich ab dem 30. März 2019 als Organisationen aus einem nicht assoziierten Drittstaat zu behandeln sind. Dies bedeutet prinzipiell, dass britische Organisationen weiterhin für nahezu alle Programmlinien teilnahmeberechtigt sind (außer bei entsprechender Einschränkung im jeweiligen Arbeitsprogramm), sie jedoch keine automatische Horizon 2020-Förderung mehr erhalten.


Informationen zu Erasmus +:

Für Erasmus+ Aufenthalte im Vereinigten Königreich ist Folgendes zu beachten:


  • Derzeit laufende Auslandsaufenthalte, die vor dem 29.März 2019 abgeschlossen werden, können nach den bisher geltenden Erasmus+ Bestimmungen durchgeführt und abgerechnet werden.

  • Für derzeit laufende oder in Kürze beginnende Auslandsaufenthalte, die mit dem 29. März 2019 noch nicht beendet sein werden, ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bemüht, von der Europäischen Kommission so rasch wie möglich Lösungsmöglichkeiten zu erhalten bzw. selbst eine Lösung zu finden, damit diese Aufenthalte wie geplant abgeschlossen werden können.

  • Darüber hinaus empfiehlt der OeAD allen Erasmus+ Mobilitätsprojektträger/innen, bei laufenden Erasmus+ Mobilitätsprojekten die skizzierte Situation in die Planung von Auslandsaufenthalten für Lehrende und Lernende im Sommersemester 2019 miteinzubeziehen.


Zu laufenden Kooperationspartnerschaften und zukünftigen Erasmus+ Projekten:


  • Bei laufenden Kooperationsprojekten mit Partnern aus dem Vereinigten Königreich sowie im Falle geplanter Beteiligungen von Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich an Erasmus+ Projekten in der Antragsrunde 2019 berät und informiert die Nationalagentur (OeAD) telefonisch oder per Mail zu potenziellen Teilnahmemöglichkeiten des Vereinigten Königreichs.

  • Die Nationalagentur weist darauf hin, dass alle Hochschulen die Möglichkeit erhalten, bereits für Großbritannien vorgesehene und nominierte Studien- oder Praktikumsaufenthalte im Kulanzweg für Gastinstitutionen in anderen Zielländern "umzunominieren".


Das Zentrum für Internationale Beziehungen informiert über den Internationalen Newsletter sobald wie möglich über nähere Details. Für Studierende, die im Sommersemester im Vereinigten Königreich studieren oder vom Vereinigten Königreich an die BOKU kommen, sind wir bemüht, eine Lösung zu finden.

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21.01.2019