Durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (siehe Rechtsgrundlagen) sind Absolvent:innen verpflichtet eine Online-Befragung auszufüllen. 
Eine Bestätigung, dass das Formular ausgefüllt wurde, wird für die Ausstellung der Abschlussdokumente benötigt. 
Die Daten zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten von Absolvent:innen postsekundärer Bildungseinrichtungen werden in der Bundesstatistik zum Bildungswesen der Statistik Austria berücksichtigt.

weitere Infos + Meldeeingabe → uhstat2.hochschule.at/home