Amtssignatur - Bildmarke

Amtssignatur - Bildmarke

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.

Die Universität für Bodenkultur Wien verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente diese Bildmarke.

Verifizierung von amtssignierten Dokumenten

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt.

Personen, die solche Dokumente elektronisch erhalten, können Herkunft und Echtheit der darin befindlichen Amtssignatur durch Hochladen der Datei unter https://signaturpruefung.gv.at überprüfen.

Amtssignierte Dokumente können in digitaler Form an Behörden übermittelt werden, aber auch Ausdrucke haben nach § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Wenn Ihnen das Dokument nur ausgedruckt vorliegt, können Sie die Gültigkeit der Unterschrift nicht prüfen. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument in Papierform verifizieren möchten, senden Sie den Ausdruck bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle.

Vergangene Amtssignatur - Bildmarke

Vergangene Amtssignatur - Bildmarke

Bis zum 04.09.2024, 11:20 Uhr wurde an der BOKU folgende Amtssignatur - Bildmarke verwendet.