Die Aufgaben der Ethikkommission

Die Satzung der Universität für Bodenkultur Wien bestimmt, dass die Ethikkommission nur auf schriftlichen, begründeten Antrag von Universitätsangehörigen tätig werden kann.

Die Satzung (C1 Ethikkommission, §13b) legt auch die Aufgaben der Ethikkommission fest :

(1) Die Ethikkommission verfasst Stellungnahmen zu folgenden Forschungsvorhaben:

  1. Forschungsvorhaben an oder mit Menschen: Beispielsweise Untersuchungen (z.B. Interviews, Umfragen, Eye Tracking, Videobeobachtungen), die möglicherweise Rechte (z.B. Recht auf Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht), die Sicherheit und das Wohlergehen der Versuchspersonen (z.B. physische oder psychische Integrität) oder wesentliche Interessen von Versuchspersonen beeinträchtigen könnten.

  2. Forschungsvorhaben an oder mit Tieren: Beispielsweise Untersuchungen, in denen Wirbeltiere in einer Weise eingesetzt werden, die über die reine Beobachtung oder medizinische Betreuung hinausgehen, oder wenn sie maßgeblich durch Eingriffe ins Ökosystem betroffen sein könnten. Die Ethikkommission ist nicht zuständig für Forschungsvorhaben an oder mit Tieren, für die ein Tierversuchsantrag gestellt wurde.

(2) In ihrer Stellungnahme hat die Ethikkommission zu beurteilen, ob bei Durchführung des Forschungsvorhabens der Schutz der Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen der Versuchspersonen (Abs. 1 Z 1) bzw. die Befolgung der Gebote des Tierschutzrechts (Abs. 1 Z 2) angemessen gesichert sind.

 

Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt

Die Ethikkommission hat ihre Tätigkeit im Oktober 2020 aufgenommen.

Sie hat eine Geschäftsordnung erarbeitet, die vom Senat und vom Rektorat beschlossen wurde. Die überarbeitete und derzeit geltende Fassung wurde im Mitteilungsblatt vom 2.2.2023 veröffentlicht.

Die Mitglieder der 2. Funktionsperiode (Okt. 2024 - Sept. 2028) wurden im Mitteilungsblatt vom 5.7.2024 verlautbart.