Wenn ein Werk aus der Bibliothek mitgenommen werden soll, ist dafür der Entlehnzettel (liegt bei der Entlehnkartei auf) auszufüllen und am Bibliotheksschalter abzugeben. Die entlehnten Bücher haben in der Regel im Haus zu bleiben. Entlehnte Bücher dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Nicht entlehnbar
sind allgemeine Nachschlagewerke (AL-Signaturen), Semesterapparate und aktuelle Zeitschriftentitel (Ausnahmen nur nach Rücksprache).
Entlehnfrist
Die Entlehnfrist beträgt vier Wochen. Verlängerungen sind möglich, sofern keine anderen Vormerkungen vorliegen.
Rückgabe
Die entlehnten Werke sind spätestens mit dem Ende der Entlehnfrist am Bibliotheksschalter abzugeben. Das Nichteinhalten der Entlehnfristen zieht Gebühren nach sich (vgl. dazu Pt. 3 der allgemeinen Gebührenordnung).
Ersatz von Dokumenten
Falls ein(e) BenutzerIn ein Dokument verliert oder es in einem stark beschädigten Zustand zurückgibt, ist die Bibliothek berechtigt, ein Ersatzexemplar auf Kosten der BenutzerIn zu beschaffen.