Allgemein

Wichtig zu wissen ist, dass die Berechtigung, ob und wie die Geräte genutzt werden können, bzw. wie die Leistungen verrechnet werden, nicht vom Besitz einer BOKUcard abhängt, sondern vom zugeordneten BOKU-Account! Die BOKUcard ist im Zusammenhang mit BOKUprint nur ein Hilfsmittel, um sich an den Geräten komfortabler anmelden zu können. So ist es z.B. für Studierende, die eine BOKUcard für Mitarbeiter/innen und eine BOKUcard für Studierende besitzen, vollkommen egal, mit welcher Karte sie sich anmelden, da beide Karten beim selben BOKUaccount hinterlegt sind.

Nutzung auf Kosten von Organisationseinheiten

Als EDV-Verantwortliche einer BOKU-OrgEH haben Sie über den Accountmanager die Möglichkeit, folgende  Einstellung für alle BOKUaccounts zu ändern, die standardmässig nicht gesetzt ist:

  • "Nutzung von Druckern auf Kosten der Organisationseinheit (BOKUprint, iPrint)"

Die EDV-Verantwortlichen können Mitarbeiter/innen ihrer OrgEH dieses Recht geben oder auch anderen Benutzer/innen (BOKUaccount), also z.B. auch einem Studierenden oder einem Funktionsaccount. Zu beachten ist dabei, dass damit das Recht einhergeht, alle BOKUprint-Geräte in der eingestellten Art zu nutzen, nicht nur das Gerät einer bestimmten Org-EH!! Sollten Sie bestimmten Studierenden dieses Recht nicht zugestehen wollen, haben Sie als EDV-Verantwortliche natürlich die Möglichkeit auf bereits erwähnte Funktionsaccounts zurückzugreifen, für die Sie auch eine BOKUcard beantragen können.

Für die detailierten Verrechnungsmodalitäten und Preise wenden Sie sich bitte an das Facility Management der BOKU ( bokuprint-verrechnung(at)boku.ac.at )

Eine detailierte Aufstellung über diese Nutzungsart kann BOKUaccount-bezogen von jedermann, Department-bezogen von den jeweiligen Leiter/innen, über folgenden Link eingesehen werden:

https://bokuprint-abrechnung.boku.ac.at/

Nutzungskosten selbst begleichen

Sollten die Kosten nicht von einer BOKU-OrgEH übernommen werden, dann können Sie auf den BOKUprint-Multifunktionsgeräten erst Drucken oder Kopieren, nachdem Sie per Aufbuchung auf ein Online-Konto für ein ausreichend vorhandenes Guthaben gesorgt haben. Das verfügbare Guthaben können Sie via Web-Interface abfragen: BOKUprint Web-Interface

Guthaben-Aufbuchung

Guthaben-Aufbuchung

Die Aufbuchung auf Ihr Online-Konto kann durch Einzahlung auf einem der folgenden Bargeld-Automaten (Payment Machines) erfolgen:

Achten Sie bitte darauf, dass nur Geldscheine akzeptiert werden und keine Teilbetrag-Aufbuchung möglich ist, es kann also kein Retourgeld ausgegeben werden. Beachten Sie weiters, dass an der BOKU keine Geldwechselmöglichkeit vorgesehen ist.

Ihren tatsächlichen aktuellen Guthabenstand finden Sie im BOKUprint Web-Interface.

Refundierung für Fehldrucke und Fehlkopien

Unter Erfüllung nachfolgender Bedingungen können Sie eine Refundierung durchführen lassen:

  • der Ausdruck wurde per Online-Konto-Guthaben bezahlt (für intern verrechnete Ausdrucke ist prinzipiell keine Refundierung möglich!)
  • die Reklamation muss innerhalb von 3 Werktagen nach der Ausgabe erfolgen
  • der Fehlausdruck muss nachweislich durch eine technische Fehlfunktion des Gerätes entstanden sein, z.B. Farbstreifen oder Tonerflecken am Ausdruck.
    Fehlausdrucke, die z.B. durch selbstverschuldete Fehlkonfiguration des Treibers entstanden sind, können nicht refundiert werden (im Streitfall ist die Originaldatei beizustellen)
  • nicht durchgeführte Optionen, wie z.B. nicht durchgeführtes Heften oder Falten, obwohl man der Meinung war, dass man es eingestellt hatte, können mangels Überprüfbarkeit ebenfalls nicht berücksichtigt werden
  • Refundiert wird ausschließlich per elektronischer Rückbuchung auf das jeweilige Online-Konto, über das die ursprüngliche Ausgabe erfolgte

Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Medienstelle.

Guthaben-Rückzahlung

Wenn Sie die BOKU verlassen und noch Guthaben auf Ihrem Online-Konto haben, können Sie sich dieses selbstverständlich vom Facility Management der BOKU auszahlen lassen. Die nötigen Schritte dazu sind auf folgender Seite beschrieben: