Eigentümerschaft besteht für Bibliotheken (Libraries), nicht jedoch für Ordner.

  • Für Ordner können Sie zwar Zugriffsrechte einrichten, aber nicht die Eigentümerschaft übertragen.
  • Die Eigentümerschaft an einer Bibliothek kann an einen anderen Account (Personen- oder Funktionsaccount) übertragen werden.

Personen können wechseln oder auch unvorhergesehen krankheitsbedingt ausfallen. Daher ist es empfehlenswert, für die Eigentümerschaft von Daten, die für eine Projektgruppe oder das Institut wichtig sind, einen Funktionsaccount statt eines Personenaccounts zu nutzen.
Personen gehen, der Funktionsaccount kann dem Institut dauerhaft erhalten bleiben.
Daten und Freigaben einer Bibliothek eines Personenaccounts werden gelöscht, wenn die Person die BOKU verlässt und der Account im Rahmen des Account-Beendigungsverfahrens gelöscht wird.
(Siehe dazu https://short.boku.ac.at/it-account-beendigung )
Ihre EDV-Verantwortlichen können Funktionsaccounts für das Institut oder eine Arbeitsgruppe anlegen. 
(Siehe dazu auch https://short.boku.ac.at/it-funktionsaccounts-fuer-teams).

Hinweis: Sobald Sie die Eigentümerschaft für eine Ihrer Bibliotheken übertragen, verlieren Sie mit diesem Schritt den Zugriff auf diese Bibliothek, auch den Lesezugriff. 
Falls Sie noch Zugriff benötigen, können Sie sich vom neuen Eigentümer wieder Zugriffsrechte geben lassen. 

Um diese Unterbrechung in den Zugriffsrechten zu vermeiden können Sie als Workaround mit einer Gruppe arbeiten: Man (idealerweise der Funktionsaccount als Eigentümer) erstellt eine Gruppe, trägt alle Personenaccounts, die Zugriff benötigen, in die Gruppe ein, und vergibt dann in den gewünschten Bibliotheken Lese- und Schreibrechte für die Gruppe. Dadurch sind auch Sie als derzeitiger Eigentümer inkludiert, und Sie werden auch noch inkludiert sein, nachdem Sie die Eigentümerschaft übertragen haben. Es kommt somit zu keiner Unterbrechung der Zugriffsrechte.