Bitte bewahren Sie Ihre BOKUcard sorgfältig auf. Bei einem Verlust oder Diebstahl der Karte kann sich eine fremde Person Zugriff auf Ihre persönlichen geschützten Daten verschaffen und Sie mit Hilfe der "gestohlenen Identität" finanziell und ideell schädigen.

Verlust, Diebstahl

Falls Sie Ihre BOKUcard trotz aller Vorsichtmaßnahmen verloren haben oder sie Ihnen gestohlen wurde, schreiben Sie bitte sofort eine E-Mail an die Studienservices: studienservices(at)boku.ac.at , damit diese eine Sperre der verlorenen Karte einrichtet. Eine neue Karte (Ersatzkarte) bekommen Sie dann auf dem folgenden Weg:

  • Sie erstatten eine Diebstahlmeldung bei der Polizei beziehungsweise eine Verlustanzeige beim magistratischen Bezirks-/Gemeindeamt.
  • Sie kommen mit der Verlust- bzw. Diebstahlmeldung und einem Lichtbildausweis in die Studienservices: https://boku.ac.at/studienservices
  • Die Studienservices erzeugt eine neue BOKUcard für Sie.
  • Für eine Neuausstellung der BOKUcard bei Verlust / Diebstahl wird eine Gebühr von 20 Euro verrechnet.
  • Sie müssen diese neue Karte dann wieder selbst aktivieren, d.h. für das Semester gültig machen.

Beschädigung

Falls Ihre BOKUcard beschädigt ist oder aus anderen Gründen nicht funktioniert, gehen Sie so vor:

  • Sie kommen mit der alten, beschädigten BOKUcard in die Studienservices: https://boku.ac.at/studienservices
  • Die Studienservices erzeugen eine neue BOKUcard für Sie und ziehen die alte Karte ein.
  • Für eine Neuausstellung der BOKUcard bei Beschädigung wird ab dem zweiten Austausch eine Gebühr von 30 Euro verrechnet
  • Sie müssen die neue Karte dann wieder selbst aktivieren, d.h. für das Semester gültig machen.

Namensänderung

Wenn sich Ihr Name geändert hat (z.B. durch Heirat), gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Sie kommen mit der alten BOKUcard in die Studienservices: https://boku.ac.at/studienservices und weisen einen Nachweis über die Namensänderung vor (z.B. Heiratsurkunde)
  • Die Studienservices erzeugen eine neue BOKUcard für Sie und ziehen die alte Karte ein.
  • Für die Neuausstellung der BOKUcard bei Namensänderung wird keine Gebühr verrechnet.
  • Sie müssen die neue Karte dann wieder selbst aktivieren, d.h. für das Semester gültig machen