Recht auf Namensnennung

Der Fotograf/Die Fotografin hat einen gesetzlichen Anspruch auf Nennung seines/ihres Namens. Auf dieses Recht kann allerdings vom Fotografen/von der Fotografin verzichtet werden. Jedem Fotografen/Jeder Fotografin steht es frei einen Namenszusatz zu verwenden, also zum Beispiel einen Firmennamen ("Max Mustermann - Mustermann GmbH"). In unserem Fall ist dieser Zusatz "BOKU" und muss verwendet werden auch wenn der Fotograf keine Namensnennung wünscht.

Anwendung

Wo muss der Name stehen?

Am einfachsten ist es den Namen direkt zum Bild zu schreiben. Alternativ kann aber im Rahmen einer Publikation der Name auch an einer anderen Stelle zb. Sammelnachweis im Impressum abgedruckt werden. Hierbei muss allerdings jedes Bild eindeutig zugeordnet werden (zb. durch Seitenzahl). Eine Auflistung aller Fotografen/Fotografinnen ohne Zuordnung der Bilder ist nicht zulässig.

Wie muss der Name geschrieben werden?

Grundsätzlich gibt es hier keine Richtlinien. Der Name kann vertikal/horizontal ins Bild selbst oder neben das Bild geschrieben werden in einer frei wählbaren Farbe. Die einzige Vorraussetzung: Der Name muss leicht lesbar sein und direkt mit dem Bild in Verbindung gebracht werden. Wenn Namensnennung gewünscht: "Vorname Nachname - BOKU" Wenn keine Namensnennung gewünscht: "BOKU"