Fragen und Antworten (FAQ)

1. Grundsätzliches
2. Wie funktioniert die Belegung von Lehrveranstaltung an der Vetmeduni Wien?
3. Muss ich meine Masterarbeit am Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft durchführen?
4. Wenn es eine Defensio gibt, für was brauche ich dann noch das Masterseminar?
5. Ich möchte mir bereits erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen für das Studium anrechnen lassen. Was muss ich tun?
6. Kann ich das Studium nur im Wintersemester beginnen?
7. Ich studiere ein Bachelorprogramm, das den Zulassungsvoraussetzungen entspricht und möchte in Zukunft zum Masterstudium Wildtierökologie und Wildtiermanagment zugelassen werden. Welche Lehrveranstaltungen soll ich während meines Bachelorstudiums absolvieren?
8. Wie kann ich mein Pflichtpraktikum absolvieren?

1. Grundsätzliches
Das Masterprogramm wird als gemeinsames Studium mit der Vetmeduni Wien durchgeführt. Alle Details sind im aktuellen Studienplan zu finden.
 

2. Wie funktioniert die Belegung von Lehrveranstaltungen an der Vetmeduni Wien?
Alle Studierende, die nach dem neuen Studienplan studieren, sind automatisch auf der Vetmeduni Wien mitbelegt (Details siehe dort). Alles Weitere verläuft ähnlich wie auf der BOKU über ein online-System. Für inhaltliche Fragen zu den LV der Vetmeduni Wien kontaktieren Sie bitte die Koordinatorin für das Fach Wildtiermedizin, Dr in med.vet. Gabrielle Stalder. Für administrative Fragen kontaktieren Sie die Studienabteilung (Mag. Alexandra Jekel) an der Vetmeduni Wien.

 

3. Muss ich meine Masterarbeit am Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft durchführen?
Nein. Das Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft ist mit einem Großteil der Pflicht-Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Wildtierökologie und Wildtiermanagement beauftragt, ist aber nur ein mögliches Institut, an dem die Masterarbeit durchgeführt werden kann.

Ein dem Curriculum entsprechendes Thema kann von einer habilitierten Person an der BOKU sowohl am Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft als auch an jedem anderen Institut der BOKU als Masterarbeit betreut werden. Darüber hinaus kann eine Masterarbeit auch an der Vetmeduni Wien oder einer anderen Universität im In- und Ausland durchgeführt werden. Falls die Masterarbeit von einer externen, habilitierten Person betreut wird, wird diese Person dann einem passenden BOKU-Institut zugeordnet ("Antrag auf Bestellung zum*zur externen Prüfer*in bzw. Betreuer*in", BOKU Studienabteilung). Im Falle einer externen Betreuung bedarf es keiner zusätzlichen Co-Betreuung seitens der BOKU. Die Masterarbeit ist in jedem Fall beim Studienservices anzumelden ("Anmeldung der Masterarbeit (für Studien mit Präsentation oder Defensio)", BOKU Studienabteilung). Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für die Dokumente!

Ihr/e Betreuer/in wird dann auch ihre finale Masterarbeit beurteilen. Neben dem/r Beurteiler/in kann noch ein oder mehrere Co-Betreuer/innen hinzugezogen werden. Dies ist jedoch nicht obligatorisch, auch nicht im Fall einer Betreuung durch eine/n externe/n Beurteiler/in. Über die Anerkennung eines Themas, der/s Betreuer/in und der Prüfer/innen (für die abschließende Defensio) entscheidet der Studiendekan. Betreuer/in und Prüfer/in müssen habilitiert sein.

Sollte die Masterarbeit am Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft durchgeführt werden, ist vor der Anmeldung der Masterarbeit die Masterarbeitsvereinbarung auszufüllen. Der Umfang der Masterarbeit ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von 6 Monaten möglich ist, dies bedeutet jedoch nicht, dass es vonseiten der BOKU per se eine Abgabefrist gibt.

4. Wenn es eine Defensio gibt, für was brauche ich dann noch das Masterseminar?
Im Masterseminar wird die Masterarbeit allen Interessierten im Rahmen einer Lehrveranstaltung vorgestellt und diskutiert. Man kann diesen Termin als Probe für die Defensio ansehen, da der Vortrag auch entsprechend von den Lehrveranstaltungsleitern benotet wird. Falls ihre Masterarbeit und ihr/e Betreuer/in nicht dem Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft, sondern einem anderem BOKU Institut zugeordnet wurde präsentieren Sie ihre Ergebnisse an dem jeweiligen Institut.

5. Ich möchte mir bereits erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen für das Studium anrechnen lassen. Was muss ich tun?
Die Anerkennung der Äquivalenz ist von der jeweiligen Lehrveranstaltungsleitung zu bestätigen.

6. Kann ich das Studium nur im Wintersemester beginnen?
Nein. Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden.

7. Ich studiere ein Bachelorprogramm, das den Zulassungsvoraussetzungen entspricht und möchte in Zukunft zum Masterstudium Wildtierökologie und Wildtiermanagement zugelassen werden. Welche Lehrveranstaltungen soll ich während meines Bachelorstudiums absolvieren?

Die vorausgesetzten Kenntnisse (§2 des Curriculums) entsprechen den Lehrinhalten und ECTS der unten stehenden Lehrveranstaltungen (Stand 05/2021). Sollten Sie diese oder äquivalente Lehrveranstaltungen nicht bereits im Bachelorstudium absolviert haben, werden sie Ihnen als Auflagen zur Zulassung per Bescheid zugeteilt. Wenn die Auflagen mehr als 30 ECTS ausmachen, kann die Zulassung nicht erfolgen.

812102 - Hydrobiology (in Eng.)

819111 - Gewässerplanung und Flussbau

832110 - Bestimmungsübungen Säugetiere

832111 - Bestimmungsübungen Vögel

832164 - Wildökologie in der Forst- und Jagdwirtschaft

833104 - Zoologie (AW)

851111 - Statistik (AW)

851112 - Statistik (AW Beispiele und Anwendungen)

854100 - Landschaftsplanung I

855112 - Raumplanung (UBRM)

910100 - Einführung in die Forstwirtschaft

912113 - Grundlagen der Ökologie 1

916105 - Einführung in die Forstzoologie

916110 - Grundlagen der Ökologie 2

930101 - Grundlagen der Landwirtschaft

8. Wie kann ich mein Pflichtpraktikum absolvieren?
Alle weiteren Informationen dazu finden Sie in BOKUonline bei der LV „Compulsory Internship Seminar (in Eng.)“. Sie sollten sich für diese LVA bereits vor Beginn des Pflichtpraktikums anmelden, da weitergehende Informationen über die Vorgehensweise (z.B. zur Pflichtpraxis-Vereinbarung) auf BOKUonline zur Verfügung gestellt werden. Eine Anmeldung zu dieser LV bedeutet nicht, dass Sie auch im jeweils laufenden Semester ihre Ergebnisse präsentieren müssen. Sie können ihren Präsentationstermin entsprechend der vorhandenen Termine und freien Plätze selbstständig wählen.