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Innovationsscheck mit Selbstbehalt Beauftragung

Innovationsscheck: Forschungspartner für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können mit dem Innovationsscheck unkompliziert mit Forschungseinrichtungen – darunter außeruniversitäre Institute, Fachhochschulen und Universitäten – kooperieren und förderbare Forschungsleistungen finanzieren. Anträge sind laufend möglich, eine Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung ist Voraussetzung.

Was wird gefördert?

Die thematische Bandbreite ist groß: Förderbar sind Projekte aus allen technologischen und thematischen Bereichen – von Digitalisierung, Produktion und Life Sciences über Energie und Sicherheitsforschung bis hin zu Quantentechnologie. Auch aktuelle Zukunftsthemen wie Künstliche Intelligenz, Klima, Mobilität, Umwelt, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit, Ökotechnologie, Dekarbonisierung, Diversität und soziale Verantwortung sind inkludiert.

Mögliche förderbare Leistungen:

  • Forschungsbasierte Ideenstudien (z. B. Konzeptentwicklungen, Vor- und Begleitstudien zu technologischen oder nichttechnologischen Fragestellungen, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen)
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inklusive Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
  • Entwicklung neuartiger Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung patentierbarer Entwicklungen
  • Wissenschaftliche Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (z. B. Funktionstests, Optimierungsarbeiten)
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (Proof-of-Concept)

Förderhöhe:

Sämtliche Kosten der Universität sind vom Unternehmen abzugelten.
Die maximale Fördersumme für das Unternehmen beträgt 10.000 €. Die FFG übernimmt bis zu 80 % der Projektsumme – alles darüber hinaus ist von der Firma zu tragen.

 

Was gilt für Universitäten?

Für Unternehmen stellt der Innovationsscheck eine Förderung dar, für die Universität jedoch eine Beauftragung (AUFTRAGSFORSCHUNG). Wir sind daher NICHT an den FFG-Kostenleitfaden gebunden.
Die Kalkulation erfolgt auf Basis der Vollkosten, also inklusive tatsächlicher Overhead-Kosten, IP- und Gewinnaufschlag, OHNE Eigenleistung.

Zur Berechnung ist das Kalkulationstool für Auftragsforschung des Controllings zu verwenden. Achten Sie dabei unbedingt darauf, immer die aktuellste Version von der BOKU-Website zu verwenden!

Wichtige Hinweise zum Musterangebot:

  • Stundensätze im FFG-Musterangebot müssen sämtliche Aufschläge (Overhead, IP, Gewinn, Valorisierung etc.) beinhalten und auf ganze Zahlen gerundet werden.
  • Da es sich um Forschung handelt, erfolgt die Kalkulation immer ohne Umsatzsteuer. Der Forschungsbezug – inklusive Publikationsabsicht – ist im Angebot darzulegen.

Der „Fact Finding“- Prozess: Pflicht vor jeder Einreichung

Bei Beauftragungen ist vor Abgabe des Anbots/Antragstellung zusätzlich zur ePM auch ein Fact Finding (FF) durch FoS-PS erforderlich. Dabei werden alle wichtigen Informationen zum geplanten Auftrag zusammengefasst und im Bedarfsfall mit anderen Serviceeinrichtungen abgestimmt.

Folgende Dokumente sind dafür notwendig:

  • vollständig befülltes Kalkulationstool
  • Leistungsbeschreibung bzw. Angebotsentwurf
  • Darstellung des Forschungsbezugs

Das Ergebnis des FF dient als Grundlage für die verpflichtende juristische Prüfung durch die Rechtsabteilung (RA).

Ablauf des FF – bitte rechtzeitig starten:

  1. Projekt in ePM anlegen, Dokumente hochladen, NICHT weiterleiten
  2. E-Mail an projektsupport(at)boku.ac.at mit der Bitte um FF
  3. Ergebnis des FF und Dokumente an die RA weiterleiten
  4. ePM abschließen und weiterleiten
  5. Nach Freigabe kann der Antrag bzw. das Anbot eingereicht werden

Auftragskalkulationstool und Darstellung Forschungsbezug finden Sie in unserem Downloadcenter (Login erforderlich).

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
projektsupport(at)boku.ac.at

Weitere Informationen:
www.ffg.at/programme/InnovationsscheckmitSelbstbehalt