Möglichkeit, Projektvorschläge einzubringen                                                                      

Die thematischen Ziele im Einklang mit der Strategie Europa 2020 für alle Fonds sind: 1. Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation 2. Verbesserung des Zugangs sowie der Nutzung und Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien 3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, des Agrarsektors (in Bezug auf den ELER) sowie des Fischerei- und Aquakultursektors (in Bezug auf den EMFF) 4. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft 5. Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des -managements 6. Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz 7. Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen 8. Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte 9. Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut 10. Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen 11. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer effizienten öffentlichen Verwaltung. Für ein ETZ-Programm sind aus diesen 11 Prioritäten 4 auszuwählen. Diese Auswahl erfolgt in einem Diskussionsprozess der beteiligten Partner unter Federführung der jeweiligen programmverantwortlichen Stelle. 2014 - 2020 werden die ETZ-Mittel für Österreich eine ähnliche Größenordnung wie in der laufenden Periode i.d.H.v. rd. 260 Mio. € haben. Die EU wird Projekte mit bis zu 75% der förderfähigen Kosten finanzieren. Das BMWF kann keine nationale Ko-Finanzierung bereitstellen, Projektbeteiligungen können aber in den Verhandlungen der Globalbudgets der jeweiligen Institutionen entsprechend eingebracht werden. Projekte im Rahmen der Donauraumstrategie sind ebenfalls förderfähig. Für Grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Nachbarländern und Transnationale Zusammenarbeit braucht man Partner aus mindestens zwei, für Interregionale Zusammenarbeit braucht man Partner aus mindestens drei Teilnehmerländern. Benachbarte Drittstaaten können einbezogen werden. Projektvorschläge bis 110512! Information Rückfragen: MRin Mag.a eva-maria.schmitzer(at)bmwf.gv.at, 0664/81 88 931


08.05.2012