Neue Richtlinie des Rektorats zur ProjektleiterInnen-Bevollmächtigung
Durch die neue Richtlinie sind die Rechte und Pflichten der ProjektleiterInnen nun klarer geregelt. Des Weiteren fungiert das Antragsformular nun gleichzeitig auch als Unterschriftenprobenblatt zur Erlangung der Zeichnungsberechtigung für den Projektinnenauftrag. Information: www.boku.ac.at/fos-pl-bevollmaechtigung.html
22.04.2013