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BOKU Tierschutzgremium Homepage Gemäß Tierversuchsgesetz 2012 muss jede Universität, an welcher Tierversuche durchgeführt werden, ein Tierschutzgremium einrichten. Folgende Aufgaben übernimmt das Tierschutzgremium: - Beratung des Personals, das mit den Tieren befasst ist, im Hinblick auf das Wohlergehen der Tiere in Bezug auf deren Erwerb, Unterbringung, Pflege und Verwendung - Beratung des Personals im Hinblick auf die Anwendung der Anforderungen der 3R sowie die Bereitstellung von Informationen über technische und wissenschaftliche Entwicklungen betreffend der Anwendung jener Anforderungen - Festlegung und Überprüfung interner Arbeitsabläufe hinsichtlich Überwachung, Berichterstattung und Folgemaßnahmen im Hinblick auf das Wohlergehen der Tiere, die in der Einrichtung untergebracht sind oder verwendet werden - Verfolgen der Entwicklung und der Ergebnisse von Projekten unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die verwendeten Tiere - Ermittlung von und Empfehlungen bezüglich Faktoren, die zu einer weitergehenden Vermeidung, Verminderung und Verbesserung beitragen - Beratung zu Programmen für die private Unterbringung, einschließlich der angemessenen Sozialisierung der privat unterzubringenden Tiere Kontakt: tierschutzgremium(at)boku.ac.at Information: http://www.boku.ac.at/tierschutzgremium/informationen-zur-durchfuehrung-von-tierversuchen-an-der-boku/


19.09.2017