Das BM:WF stellt sowohl die FP7- als auch die FP6-Zusatzfinanzierung überraschend mit Ende August 2009 ein.

Förderanträge können noch bis zum 31/08/09 eingereicht werden (Datum des Poststempels). Bereits abgeschlossene Verträge behalten ihre Gültigkeit. Mit der FP7-Zusatzfinanzierung werden bis zu 10% (RTD) bzw. 35% (Demonstration) der direkten Projektkosten, die die EU-Förderung nicht abdeckt, kofinanziert. Zuschussfähig sind ausschließlich von der Europäischen Kommission akzeptierte und genehmigte direkte Projektkosten.  Im Gegensatz zur FP6-Zusatzfinzierung ist diese Förderung NICHT auf Mehrwertsteuer und Rest-AfA (Rest-Abschreibung für die Abnutzung von Geräten, etc.) beschränkt! Information FP7-Zusatzfinanzierung: http://www.bmwf.gv.at/eu_internationales/eu_forschung/7_rahmenprogramm/zusatzfinanzierung_im_7_rp/ http://www.boku.ac.at/fos-fp7_afzf.html Information FP6-Zusatzfinanzierung: http://www.bmwf.gv.at/eu_internationales/eu_forschung/7_rahmenprogramm/zusatzfinanzierung_im_6_rp/


22.07.2009