FWF-Projekte: Mehraufwand bei Personalkosten NICHT beantragbar
"Der Kollektivvertrag der Universitäten sieht Pensionskassenzahlungen (im Ausmaß von 3% des Bruttogehalts) sowie Einstufungen und Vorrückungen nach bestimmten Anstellungs- und Vordienstzeiten vor. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind nicht beantragbar, sondern sind aus dem Globalbudget, das der Projektleitung zur Verfügung steht, zu finanzieren." Information: www.boku.ac.at/fwf-und-uni-kv.html
07.10.2009