Per 1. Februar 2020

Nach Abschluss des Universitätenkollektivvertrags wurden die FWF-Personalkostensätze für die Antragstellung beschlossen.

Diese neuen Sätze sind per 1. Februar 2020 rückwirkend heranzuziehen.

Laufende Dienstverträge werden entsprechend den kollektivvertraglichen Bestimmungen per 1. Februar 2020 automatisch angepasst.

FWF-Personalkostensätze: http://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/personalkostensaetze/


09.03.2020