FWF-Kuratorium: Funktionsperiode 2020-2023

Der Wissenschaftsfonds FWF ist Österreichs zentrale Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung sowie der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung. Förderungen werden nach dem Wettbewerbsprinzip durch internationale Begutachtung ausschließlich anhand der wissenschaftlichen Qualität entschieden. Über die Förderung von Forschungsanträgen entscheidet das FWF-Kuratorium. Es setzt sich aus ReferentInnen und deren StellvertreterInnen sowie den Mitgliedern des FWF-Präsidiums zusammen. Das Kuratorium sichert somit die hohe Qualität der Förderentscheidungen des FWF. Die ReferentInnen des Kuratoriums werden für die Dauer von drei Jahren gewählt, die nächste Funktionsperiode beginnt am 28. September 2020.

Der Wissenschaftsfonds FWF lädt WissenschaftlerInnen ein, sich als ReferentInnen und stellvertretende ReferentInnen für die kommende Funktionsperiode zu bewerben. Es werden ReferentInnen für 32 Wissenschaftsgebiete gesucht.
 

Aufgabengebiet

  • Nominierung von GutachterInnen
  • Vorbereitung der Förderungsentscheidungen auf Grundlage der internationalen Begutachtung sowie Präsentation der Anträge im Kuratorium
  • Aktive Mitwirkung an den Förderungsentscheidungen; Teilnahme an den Kuratoriumssitzungen jeweils für die volle Sitzungsdauer von je zwei bis drei Tagen (ReferentInnen maximal fünfmal pro Jahr; StellvertreterInnen ein bis zweimal pro Jahr); für ReferentInnen darüber hinaus Teilnahme an einer zweitägigen Strategieklausur (einmal pro Jahr)
  • Aktive Mitwirkung an Begutachtungshearings und anderen Sitzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den FWF
  • Mitwirkung an der Erstellung und Weiterentwicklung von Richtlinien für die Förderungsprogramme des FWF

Anforderungen

  • Hohe internationale wissenschaftliche Reputation
  • Aktive Forschungs- und Publikationstätigkeit
  • Breiter Überblick über das zu betreuende Wissenschaftsgebiet
  • Erfahrung in der Einwerbung und Durchführung von Forschungsprojekten oder -programmen
  • Interesse an der Forschungsförderung und ihrer Weiterentwicklung
  • Bereitschaft und Möglichkeit, der Tätigkeit als ReferentIn ausreichend Zeitressourcen zu widmen

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Wahl durch die FWF-Delegiertenversammlung auf Vorschlag des FWF-Präsidiums (voraussichtlicher Termin der Wahl: 1. Juli 2020)
  • Funktionsperiode: drei Jahre, zweimalige Wiederwahl möglich
  • Ehrenamtliche Tätigkeit; eine angemessene Aufwandsentschädigung legt der FWF-Aufsichtsrat fest
  • Der FWF strebt bei der Bestellung aller seiner Organe und Beiräte ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis an

Bewerbungsfrist: 150520

Information: https://www.fwf.ac.at/de/news-presse/news/nachricht/nid/20200324-2499/


31.03.2020