10.000 Euro

Mit dem Innovationsscheck können sich KMU an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bezahlen. Folgende Leistungen können mit dem Innovationsscheck gefördert werden:

- Forschungsbasierte Ideenstudien (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen

- Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inklusive Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)

- Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden

- Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen

- Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (z. B. Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und anschließenden Optimierungsarbeiten)

- Konzepte für technisches Innovationsmanagement (proof-of-concept)

ACHTUNG: Für die Universitäten stellt dies keine Förderung sondern eine Beauftragung dar. Das bedeutet, es ist mit dem Auftragsforschungskalkulationstool zu kalkulieren (=> Vollkosten, d. h. keine Eigenleistung, OH gemäß OH-Modell, IP- und Gewinnaufschlag) und vor Einreichung neben der ePM auch ein Fact Finding durchzuführen.

Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt vollständig digital.

Die Beantragung ist laufend möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an projektsupport(at)boku.ac.at

Information: https://www.ffg.at/ausschreibungen/InnovationsscheckmitSelbstbehalt

 


06.11.2023