Unterstützung für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Start-ups beim Einstieg in die Welt von Forschung und Innovation

Mit dem Innovationsscheck können sich KMU an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bezahlen. Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation erforderlich).
Die Bandbreite der förderbaren Innovationsscheck-Projekte umfasst alle Technologien und Themen – von Produktion und Digitalisierung über Life Sciences und Energie bis hin zu Sicherheitsforschung und Quantentechnologie. Weitere aktuelle Themen sind: Künstliche Intelligenz, Klima, Umwelt, Mobilität, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologie, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung, soziale Verantwortung, Diversität u. v. a.
Folgende Leistungen können mit dem Innovationsscheck gefördert werden: 

  • Forschungsbasierte Ideenstudien (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inklusive Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
  • Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (z. B. Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und anschließenden Optimierungsarbeiten)
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (proof-of-concept)

Sämtliche Kosten der Universität sind vom Unternehmen abzugelten.
Die maximale Fördersumme für das Unternehmen beträgt 10.000 Euro. Die FFG übernimmt bis zu 80 % der Projektsumme – alles darüber hinaus ist von der Firma zu tragen.
ACHTUNG: Für die Universitäten stellt dies keine Förderung, sondern eine Beauftragung dar. Das bedeutet, es ist mit dem Auftragsforschungskalkulationstool zu kalkulieren (=> Vollkosten, d. h. keine Eigenleistung, OH gemäß OH-Modell, IP- und Gewinnaufschlag) und vor Einreichung neben der ePM auch ein Fact Finding durchzuführen.
Beim Ausfüllen des Musteranbots sind folgende Punkte zu beachten: 

  • In die Stundensätze, die im Musteranbot der FFG anzuführen sind, sind sämtliche Aufschläge (OH, IP, Gewinn, Valorisierung...) einzurechnen und auf ganze Zahlen zu runden.
  • Da es sich um Forschung handelt, immer ohne USt kalkulieren und beim Anbot den Forschungsbezug (inkl. Publikationsabsicht) darlegen.

Kontakt: projektsupport(at)boku.ac.at

Information: https://short.boku.ac.at/2ykz5x
www.ffg.at/programme/InnovationsscheckmitSelbstbehalt


05.05.2025