NÖ Pendlerhilfe
Niederösterreichische Pendlerhilfe
Die Niederösterreichische Pendlerhilfe unterstützt Personen, die mindestens 25 km zur Arbeit pendeln.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss mindestens 25 km betragen.
- Für die Fahrten müssen finanzielle Aufwendungen entstehen.
- Das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze |
Einpersonenhaushalt | € 1.660,00 |
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind | € 3.320,00 |
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder | € 3.320,00 |
Ehepaar od. Lebensgemeinschaft mit 1 Kind | € 4.120,00 |
für jedes weitere Kind | € 800,00 |
Zum Gesamtfamilieneinkommen zählen die Einkünfte des Antragstellers, die des Ehe- oder Lebenspartners und Einkünfte der Kinder für die im Antragszeitraum Familienbeihilfe bezogen wurde.
- Zum Einkommen zählt: Löhne, Gehälter, Pensionen, Kranken-, Wochen- und Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und vergleichbare Einkünfte vom AMS, Unterhalt (Alimente)
- Zum Einkommen zählt nicht: Familienbeihilfe, Pflegegeld, Versehrten- und Unfallrenten.
Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Personen sind vom Einkommen abzuziehen.
Ab einer einfachen Wegstrecke von mindestens 40 Kilometer beträgt die Höhe der NÖ Pendlerhilfe im Förderungszeitraum jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig € 4,00 pro Tageskilometer. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeitsstätte pendeln und eine personenbezogene Jahreskarte haben, bekommen einen „ÖKO-Bonus" in der Höhe von 20% der berechneten Höhe der NÖ Pendlerhilfe. Liegt die einfache Wegstrecke bei mindestens 25 Kilometer und weniger als 40 Kilometer, kann im Förderungszeitraum 2017 einmalig ein Ausgleichsbetrag in der Höhe von € 160,00 gewährt werden.
Das Ansuchen (Antragsformular und Dienstgeberbestätigung) muss bis spätestens 31. Oktober des Folgejahres bei der Förderstelle einlangen.
Antragstellung: Beim Amt der NÖ Landesregierung Weitere Informationen unter: http://www.noel.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Arbeitsmarkt.html Quelle: Amt der NÖ Landesregierung Stand 2018.