Erasmus+ Zuschusserhöhung ab Förderjahr 2019/20


zusätzlich Beihilfe für wirtschaftlich benachteiligte Studierende

Die Nationalagentur Erasmus+ Bildung hat informiert, dass es für das Förderjahr 2019 zu einer deutlichen Erhöhung der EU-Mittel für Erasmus+ gegenüber 2018 kommen wird.

  • Die monatlichen Zuschüsse für Studienaufenthalte und Praktika im Hochschulbereich werden für das Studienjahr 2019/20 um 60 Euro angehoben. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 12 – 20 % je nach Zielland und abhängig davon, ob es sich um einen Studienaufenthalt oder ein Auslandspraktikum handelt.

  • Im Bereich der Lehr- und Fortbildungsaufenthalte werden die Obergrenzen der gegenüber der Nationalagentur verrechenbaren Pauschalbeträge von 70 % auf 75 % der im Erasmus+ Programmleitfaden vorgesehenen Obergrenze angehoben; dies entspricht einer Erhöhung um 7 %.


Über diese allgemeine Zuschusserhöhung hinaus wurde seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Entscheidung getroffen, ab dem Studienjahr 2019/20 den wirtschaftlich benachteiligten Studierenden sowohl den vollen Erasmus+ Zuschussbetrag zu gewähren als ihnen auch die Möglichkeit zu geben, als Studienbeihilfenbezieher/innen eine „Beihilfe für ein Auslandsstudium“ zu beantragen.


04.03.2019